Antrag/Unterlagen
Wo wird die Eheschließung beantragt und was wird dafür benötigt?

Eheschließungen können beim Standesamt am Haupt- oder Nebenwohnsitz der Partner angemeldet werden.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich einen persönlichen Vorsprachetermin zu vereinbaren.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Originaldokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Einwohneramtes der Haupt- oder Nebenwohnung
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (beglaubigter Registerausdruck), ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes. Eine Geburts- oder Abstammungsurkunde ist nicht ausreichend!
  • urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgt ist
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder, die Vaterschaftsanerkennung (wenn der Vater nicht auf der Geburtsurkunde benannt ist) und wenn gemeinsame Sorge begründet wurde, die Sorgeerklärung
  • Geschiedene zusätzlich die Eheurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil der letzten Ehe
  • Verwitwete die Ehe- und die Sterbeurkunde.

Die Urkunden müssen zur Beantragung der Eheschließung nicht neu besorgt werden, wenn die Personenstandseinträge (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) im Standesamt Wilsdruff geführt und die Eheschließung in Wilsdruff angemeldet wird.

Bei Eheschließungen mit Auslandsberührung ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache erforderlich. Um Sie über beizubringende Unterlagen beraten zu können, ist es erforderlich, Reisepässe und Personalausweise mitzubringen.

Terminreservierungen sind frühestens ein Jahr im Voraus möglich. 

Die Anmeldung der Eheschließung kann bei Abgabe aller erforderlichen Unterlagen frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. 

Haben beide Partner ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nicht in Wilsdruff, ist das Standesamt am Wohnsitz für die Anmeldung zuständig.

Wo und wann kann geheiratet werden?
Für standesamtliche Eheschließungen stehen in Wilsdruff zwei verschiedene Trauorte (historische Rathaus Wilsdruff und Rittergut Limbach) zur Verfügung. Informieren Sie sich persönlich, per E-Mail oder telefonisch über die aktuellen Eheschließungstermine.
Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen, so kann er die Vollmacht ausfüllen. Die Anmeldung der Eheschließung ist nur möglich, wenn beide Verlobte ehefähig, d. h. unter anderem ledig, geschieden oder verwitwet, sind. Bitte beachten Sie bei der Angabe Ihrer Daten, dass die Angaben vollständig sind. Haben Sie „Fragen und Wünsche an die Standesbeamtin“, dann sprechen Sie uns germ an. Die Standesbeamtin kann Sie im persönlichen Gespräch detaillierter beraten als telefonisch oder per E-Mail.
 
Soll sich mit der Eheschließung der Name ändern?

Als gemeinsamer Ehename kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Familienname der Frau oder des Mannes gewählt werden. Auch eine getrennte Namensführung ist möglich. Eine detaillierte Beratung erfolgt bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung.

Was kostet die Eheschließung?

Auskunft über die wichtigsten Gebühren rund um Ihre Eheschließung finden Sie in der nachfolgenden Datei.

Gebührenübersicht


 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130