Namenserklärung
Die namensrechtlichen Erklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt. Erfolgte die Eheschließung in Deutschland oder wurde die Ehe nachträglich in einem deutschen Eheregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, dass das Eheregister führt. Ist die Ehe nicht in Deutschland registriert, nimmt das Standesamt am Wohnsitz eines der Ehegatten in Deutschland die Erklärung entgegen.
Nachträgliche Bestimmung der Namensführung von Ehegatten

Im Standesamt Wilsdruff werden Namenserklärungen zur nachträglichen Bestimmung der Namensführung von Ehegatten entgegen genommen.

Bestimmung eines Ehenamens

Haben Ehegatten bei ihrer Eheschließung keine Erklärung zu ihrer Ehennamensführung abgegeben, können sie nachträglich noch erklären, welche Namen sie in der Ehe führen wollen. Bei einer Auslandseheschließung ist die Namensführung der Ehegatten durch die Rechtsordnung des Staates bestimmt worden, in dem sie geheiratet haben. Die so zustande gekommene Namensführung wird in Deutschland anerkannt, wenn sie inhaltlich dem deutschen Recht oder dem Heimatrecht beider Ehegatten entspricht. Die Ehegatten können in der Regel in Deutschland noch eine nachträgliche Erklärung zu ihrer Namenführung abgeben.

Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen und Widerruf

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann durch eine Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zurzeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Hinzufügung kann widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.

Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe

Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann erklären, dass er anstelle seines Ehenamens seinen Geburtsnamen wieder annimmt. Er kann aber auch den Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Namenserteilung und Einbenennung

Das Standesamt Wilsdruff berät alle antragsberechtigten Personen zur Namensführung der Vor- und Familiennamen und nimmt entsprechende Erklärungen entgegen. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung)

Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht und hat sie mehrere Vornamen, so kann die Reihenfolge durch Erklärung des Namensträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden.

Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig. Vornamen, die mit Bindestrich verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge verändert werden.

Ihre Erklärung kann im Standesamt Wilsdruff entgegengenommen werden, wenn Sie folgende Dokumente im Original vorlegen: 

-       den Personalausweis oder Reisepass

-       die Geburts-oder Abstammungsurkunde und

-       ggf. die Eheurkunde.

 

Ist die Geburt im Standesamt Wilsdruff beurkundet, muss die Urkunde  zur Beantragung der Vornamensortierung nicht neu besorgt werden.

 

 

 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130