Informationen zum Baurecht
Die neue Sächsische Bauordnung (SächsBauO)

Für viele Bauvorhaben ist keine Genehmigung mehr erforderlich. Für die übrigen Fälle wurde der Prüfumfang des Genehmigungsverfahrens deutlich reduziert. Das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren blieb den Sonderbauten vorbehalten. In diesem Verfahren werden nur noch spezifisch baurechtliche Normen geprüft.

Ist eine Baugenehmigung erforderlich, wird in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Auch hier wurde der Prüfumfang reduziert: Geprüft wird nur noch, ob ein Vorhaben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig ist. Vorschriften der Sächsischen Bauordnung selbst, also zum Beispiel Abstandsflächenregeln oder Brandschutzvorschriften, werden abgesehen von den Vorschriften über die bautechnischen Nachweise nicht mehr geprüft. Hinzu kommen kann lediglich noch die Prüfung anderer spezieller Rechtsgebiete, wenn dies in anderen Fachgesetzen so vorgesehen ist.

Natürlich ist der Bauherr auch jetzt nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften befreit. Nunmehr liegt es in seiner Obhut, die ihn betreffenden Regelungen zu beachten. Er trägt das Risiko des nachträglichen Baustopps, denn die Baugenehmigung führt nicht zur Legalisierung von Verstößen gegen Vorschriften, die im Verfahren gar nicht geprüft wurden. Gleiches gilt, wenn für das Vorhaben gar keine Baugenehmigung erforderlich war.

Mit der neuen Bauordnung wurde die 1992 eingeleitete Entbürokratisierung zu Gunsten einer weiteren Stärkung der privaten Verantwortung der am Bau Beteiligten fortgesetzt. Es sind wesentliche materielle Anforderungen reduziert, das Abstandsflächenrecht anwenderfreundlicher gestaltet und die Verfahren logischer gegliedert worden.

Fragen zur Sächsischen Bauordnung richten Sie bitte an die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Bauaufsicht, Tel.: 03501 515-3211 oder  3210.