Baugenehmigungsverfahren

Der Bauantrag ist in 3-facher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Bauaufsicht) einzureichen.

Für den Bauantrag, den schriftlichen Teil des Lageplans und die Baubeschreibung gibt es einheitliche Vordrucke, die in Schreibwarengeschäften erhältlich sind.

Dauer des Genehmigungsverfahrens:

Entspricht Ihr Baugesuch den bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Bestimmungen und sind die Unterlagen vollständig, so können Sie innerhalb von 3 Monaten mit der Erteilung der Baugenehmigung rechnen.
Sind zu Ihrem Bauantrag Fachbehörden, wie z. B. Straßenbauamt, Forstamt, Landwirtschaftsamt usw., zu hören, so kann sich die Bearbeitung Ihres Baugesuches um 2 Monate verlängern, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Erfahrungsgemäß sind viele Baugesuche unvollständig oder falsch eingereicht und müssen deshalb zurückgegeben werden.

Beachten Sie deshalb folgende Punkte, die immer wieder zu Verzögerungen führen: 

  • unvollständig ausgefüllte Planmappen

  • fehlende Unterschriften, vor allem der Nachbarn, mit Flurstücksangabe

  • fehlender amtlicher Lageplan (Maßstab = 1:500) ohne eigene Einzeichnungen (= Auszug aus dem Liegenschaftskataster)

  • eigener gezeichneter Lageplan (Maßstab = 1:500) auf der Grundlage des Auszuges aus dem Liegenschaftskataster, mit Eintragungen vor allem der Grenzabstände, Abstandsflächen, Ergänzungen der vorhandenen Gebäude, die im amtlichen Lageplan noch nicht erfasst sind, Firstrichtungen und Dachneigungen der Nachbargebäude fehlt.

  • fehlende Flurkarte (Maßstab = 1:2000 bis 1:3000) zur Übersicht

  • fehlende Wohnflächenberechnung auf gesondertem Formblatt

  • fehlende Berechnungen des umbauten Raumes mit nachprüfbaren Ansätzen

  • fehlende und unvollständige Baubeschreibung

  • fehlende Angaben über Baukosten

  • bei Anbauten: fehlende zeichnerische Darstellung im Grundriss und Aufriss der anschließenden Gebäude

  • fehlende Entwässerungspläne mit gezeichnetem Lageplan und Eintragung der Abwasserleitungen nach DIN 4261 und 1986

Bei Unklarheiten ist es immer zweckmäßig, sich mit der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Bauaufsicht) in Verbindung zu setzen und gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. Für eine Bauberatung stehen Ihnen die Bauverständigen gerne zur Verfügung. Eine solche Bauberatung ist bis zu einer Viertelstunde kostenlos und erspart oft teure und zeitaufwendige Umplanungen.

Beachten Sie bitte, dass eine telefonische Voranmeldung immer zweckmäßig ist und Sie dadurch unnötige Wartezeiten vermeiden können. Falls Sie aus beruflichen oder anderen Gründen nicht zu den genannten Zeiten vorsprechen können, so können Sie mit den Mitarbeitern der unteren Bauaufsicht - auch telefonisch - andere Termine vereinbaren.