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Was beinhaltet der Begriff Baurecht?

Das Baurecht ist die Summe aller gesetzlichen Regelungsinhalte, welche die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten und der Bauaufsichtsbehörde regeln.

Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens ist das öffentliche Baurecht.

Dazu gehören:

Beim Baurecht differenziert man nach dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht.

Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Vorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht als auch mit dem Bauordnungsrecht sowie mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich.

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