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Zulässigkeit von Bauvorhaben

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften der §§ 29 bis 35 des Baugesetzbuches (BauGB).
Danach sind drei Fälle zu unterscheiden:

 

§ 30 BauGB

§ 34 BauGB

§ 35 BauGB

Voraussetzung in allen Fällen ist immer, dass die Erschließung gesichert ist, das heißt, dass das Baugrundstück in angemessener Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen muss, ein Anschluss an die Wasserversorgung möglich ist und die einwandfreie Beseitigung des Abwassers und des Niederschlagswassers dauernd gesichert wird.
Auch hier wäre es zweckmäßig, vor einer Planung ein Gespräch mit den zuständigen Medienträgern zu führen. Die zuständigen Medienträger können Sie in der Stadtverwaltung Wilsdruff, im Bauverwaltungsamt oder Hoch- und Tiefbauamt erfragen.

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