Aktuelles
Bundesweiter Warntag 2026

Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt.

Dieses Jahr war dies der 10. September 2026. Ab 11 Uhr wurde eine Probewarnung verschickt. Gegen 11:45 Uhr erfolgte eine Entwarnung.

Wie haben Sie den Bundesweiten Warntag erlebt?

Im Rahmen einer kurzen Befragung möchte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gerne mehr über Ihre persönlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Warntag erfahren.

Unterstützen Sie dabei, die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu verbessern, indem Sie sich ca. 5 Minuten Zeit nehmen und Ihre Eindrücke teilen.

Zur Umfrage gelangen Sie überr folgendem Link: Online-Umfrage zum Bundesweiten Warntag 2026

Einladung zur Sitzung des Stadtrates

Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 17. September 2026, 19:00 Uhr, im Stadt- und Vereinshaus Kleinbahnhof Wilsdruff, Freiberger Allee 48, 01723 Wilsdruff (barrierefrei) statt.

Bekanntmachung SR 17-09-2026


 

Das Bürgerbüro informiert und bittet um Beachtung

Zum 1. Januar 2026 ergab sich eine Änderung der Straßennamen und eine Neuzuweisung von Hausnummern sowie eine Neuordnung von Anschriften in der Stadt Wilsdruff mit Ortsteilen. Weiterhin erhielten die Ortsteile Braunsdorf, Kleinopitz und Oberhermsdorf die Postleitzahl 01723.

Bitte beachten Sie auch das Anbringen der neuen Hausnummer am Grundstück.

Dies macht eine Aktualisierung der Dokumente, insbesondere des Personalausweises notwendig, um bei Behörden, Versicherungen, Banken, Zulassungsstelle, Postzustellungen und Identitätsprüfungen Probleme zu vermeiden. In der Regel genügt dafür ein Besuch im Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff, wo ein Adressaufkleber auf den Ausweis aufgebracht wird. Ein Besuch im Bürgerbüro ist zu den Öffnungszeiten jederzeit, auch ohne Termin möglich. Wer einen Termin vereinbaren möchte, tut dies gern unter http://termine.wilsdruff.de


 

 

Büchertauschschränke in Wilsdruff und den Ortsteilen
Übersicht der Büchertauschschränke
Ortsteil Bezeichnung Standort
Wilsdruff "Das Buch" Neumarkt
Wilsdruff "Das Ufo" Schlosspark, Pfarrer-Paul-Richter Weg
Mohorn "Mohorner Bücherbörse" Bahnhofstraße 10
Kleinopitz "Coole Bücherbox" Saalhausener Straße 10a
Kaufbach "Büchertausch" Oberstraße (Bushaltestelle)
Helbigsdorf "Büchertauschzelle Helbigsdorf" Obere Dorfstraße
Kesselsdorf "Büchertauschregal Kesselsdorf" Straße des Friedens 23 (Post)
Kesselsdorf "Büchertauschbörse Kesselsdorf" Am Markt 1 (Zahnarzt)

Geplante Büchertauschschränke/-regale:

  • Braunsdorf und Oberhermsdorf
  • Grumbach

 

Ab 1. Januar 2025 trat die Grundsteuer nach neuem Recht in Kraft

Die Bescheide wurden ab 6. Januar 2025 von der Stadtverwaltung versandt. Damit endete zum 31. Dezember 2024 das bisher geltende Grundsteuerrecht per Gesetz. Die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 wird gemäß den getroffenen Festlegungen des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerbescheid durch die Stadtverwaltung Wilsdruff erhoben.

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Für Grundstückseigentümer ist folgendes zu beachten bzw. zu prüfen:

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- u. forstwirtschaftlichen Flächen erhalten zum 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 erlassen wird.

 

Haben Sie keinen Bescheid erhalten, bitte prüfen Sie:

  • haben Sie eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt zum

1. Januar 2022 abgegeben, dann holen Sie das bitte umgehend bzw. fragen Sie beim Finanzamt nach;

  • hatten Sie bis jetzt eine Garage oder Laube auf fremdem Grund und Boden, dann sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann hat der Eigentümer des Landes einen Bescheid erhalten und kommt in der Regel auf Sie zu. Eine Stornierung ihres Bescheides erhalten Sie nicht.

Sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann beachten Sie bitte:

  • hat die Stadtverwaltung ein Lastschriftmandat von Ihnen, erlischt dies automatisch;
    • haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, dann müssen Sie es selbst beenden.

Haben Sie einen Bescheid erhalten, dann ist folgendes zu beachten:

  • bestehende Lastschriftmandate werden von der Verwaltung entsprechend der Fälligkeiten angepasst;
  • haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, müssen Sie zwingend diese auf die neuen Werte ändern (spätestens bis zur ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025);
  • sind Sie mit der Bewertung Ihres Grundstückes nicht einverstanden, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, die dafür zuständig sind;
  • haben Sie Einspruch beim Finanzamt eingelegt, sind die Zahlungen trotzdem, entsprechend der festgelegten Fälligkeiten, zu leisten (die Einsprüche sind in der Regel der Verwaltung nicht bekannt und Korrekturen können jederzeit bis zu vier Jahre rückwirkend eingearbeitet werden).

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Einwände, Nachfragen zu Festlegungen in der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuerwert) und der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (Grundsteuermessbetrag) an das zuständige Finanzamt Pirna zu richten sind.


 

 

Wilsdruff wird neben Augsburg und Garbsen als „Vorlesestadt 2023“ ausgezeichnet

Wilsdruff wurde offiziell zum Gewinner des bundesweiten Wettbewerbs „Vorlesestadt 2023“ ernannt. Als Anerkennung für die herausragenden Leistungen erhielt die Stadt von der Stiftung Lesen eine Plakette, die an einem prominenten Ort präsentiert werden kann. Die Plakette symbolisiert den Erfolg, als auch die Vorbildfunktion in der Leseförderung. 

Die Wahl des Ortes fiel leicht: die Bibliothek Wilsdruff am gemeinsamen Standort mit der Grundschule und dem Hort Wilsdruff. 

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Wilsdruff ist Vorlesestadt: Alle Wilsdruffer Kindertagesstätten und Schulen nehmen jedes Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teil und engagieren sich ganzjährig auch vielfältig beim Lesen & Vorlesen.

Durch die Wilsdruffer Bibliothek wurden 2022 in und außerhalb ihrer Räumlichkeiten ca. 70 und 2023 ca. 60 Veranstaltungen durchgeführt, darunter Lesungen, Bibliothekseinführungen für alle Kindertagesstätten/Vorschulgruppen, Zusammenstellung von Bücherkisten und die Grundschulen Wilsdruff und Mohorn werden bei Vorlesewettbewerben oder beim Lesenächten in der Bibliothek unterstützt. Bereits bestehende Aktivitäten und Projekte sind auch die durch die ansässige „Bücherstube“ organisierten Autorenlesungen sowie die Projekte Wilsdruffer Leseherbst und Wilsdruffer Nachtgeflüster. Als Auftakt zur Umsetzung des Projektes „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ beteiligte sich diese Projektgruppe mit vielen Lesungen auch kurzfristig am Bundesweiten Vorlesetag 2023:

Das Projekt „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ geht weiter:

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Über die Sommermonate laden 5 Bücherkisten als Vorboten der Bücherschränke an folgenden Sitzgelegenheiten in Wilsdruff dazu ein, zu schmökern und zu stöbern:

- Marktgasse: Friseur am Markt

- Markt: Kebap Haus Aydin und Café Adler

- Schlossallee: Katharinenhof® am Schloss

- An der Schule: K&S Seniorenresidenz
dort jeweils mit Sitzgelegenheiten im Eingangs- bzw. Außenbereich

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Die Aufträge für die beiden Bücherschränke am Schlosspark und Neumarkt als auch die Umfeldgestaltung konnten nach einem längeren Abstimmungsprozess Anfang Juni erteilt werden. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende der Sommerferien 2024.

Die Projektgruppe unter der Federführung der Zentrumsmanagerin Franziska Haase (ZIZ) plant nun das Eröffnungsfest und sammelt Ideen für weitere Aktionen „Wilsdruff liest“, z. B. Lesungen/Veranstaltungen, Kooperationen und natürlich möchte die Projektgruppe auch wieder den Bundesweiten Vorlesetag unterstützen, der dieses Jahr am 15. November stattfindet.

Bürgermeister Ralf Rother: „Der Titel Vorlesestadt 2023 ist eine wunderbare Auszeichnung und ein großes Dankeschön an alle, die sich zum Thema Lesen in Wilsdruff so vielfältig engagieren.“