Für den Besuch in der Stadtverwaltung und im Bürgerbüro wird um Terminvereinbarung gebeten.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro sind unter https://termine.wilsdruff.de möglich.
Terminvereinbarungen sowie die Erledigung sonstiger Anliegen (z.B. Hundesteuer) für die übrige Stadtverwaltung können gern per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden.
Zur Reduzierung des Besucheraufkommens wird jedoch darum gebeten, nur bei unaufschiebbaren Anliegen persönlich vorzusprechen. Es empfiehlt sich auch weiterhin eine telefonische Vorabstimmung bei konkreten Anliegen in den Fachbereichen.
Im Bereich des Standesamtes ist weiterhin eine Terminvereinbarung unter E-Mail standesamt@svwilsdruff.de oder telefonisch zu den üblichen Dienstzeiten unter 035204 463 130 geboten.
Entsprechende Hinweise zu den Verhaltensregeln sind in den Eingangsbereichen der Stadtverwaltung ausgewiesen.
Seit jeher werden die Gespräche zu Straßennamensvergaben und Straßenumbenennungen sehr emotional geführt. In Kleinstädten oder Dörfern identifizieren sich Grundstückseigentümer und Anwohner mehr mit ihrer Anschrift als in Großstädten. Viele Anwohner, Gewerbetreibende usw. der betroffenen Straßen in unserem Gemeindegebiet würden ihre Straßennamen gern fortführen und haben dafür Argumente.
Die Stadt- und Ortschaftsräte sowie andere Ideengeber und Vermittler haben sich mit den Betroffenen und vorgebrachten Argumenten intensiv auseinandergesetzt. Es waren oft keine leichten Entscheidungen. Deshalb ist es umso bemerkenswerter, dass in der freiwilligen Phase nur noch folgende Straßennamen „strittig“ sind: Dorfstraße, Herzogswalder Straße, Kesselsdorfer Straße, Schulstraße, Talblick, Talstraße und Tharandter Straße.
Über den Stand erhielt der Stadtrat in seiner Sitzung am 28. April 2022 umfassende Informationen. Im Amtsblatt Ausgabe 10/2022 vom 19. Mai 2022 wurde davon berichtet. Zudem ist das Protokoll der öffentlichen Sitzung des Stadtrates auch unter www.wilsdruff.de einsehbar.
Folgende abschließenden Vorschläge zu Straßennamensänderungen liegen bereits vor:
Braunsdorf
Gartenweg Alte Gärtnerei
Tharandter Straße Carl-Reinsch-Straße
Grumbach
Braunsdorfer Straße Zur Schanze
Gartenweg Wiesenweg
Landbergweg Kirchenwinkel
Grund:
Kirchweg Grunder Kirchweg
Herzogswalde:
Dorfstraße Zum Galgenberg
Hauptstraße Am Jagdschloss
Sonnenleite Tammes Gut
Kaufbach:
Steinbacher Weg Zur Windmühle
Südhang Am Südhang
Unkersdorfer Straße Unkersdorfer Landstraße
Kesselsdorf
Freitaler Straße Alte S 36, Neuordnung zu Am Busch
Gartenweg Kesselsdorfer Gartenweg
Parkstraße Parkweg
Wilsdruffer Straße Alte Wilsdruffer Straße
Limbach/Birkenhain
Hauptstraße Lindenallee
Mohorn
Nossener Straße Dittmannsdorfer Straße
Oberhermsdorf
Saalhausener Straße Zu den Salbeifeldern
Schmiedeweg Hauptstraße
Tharandter Straße Tharandter Weg
Wilsdruff
Am Oberen Bach Obere Wilde Sau
Am Unteren Bach Töpfergasse
Freiberger Straße Freiberger Allee
Landbergweg Zum Parkstadion bzw. Rupperts Weg
Zu gegebener Zeit möchte die Verwaltung die von amtlichen Adressänderungen Betroffenen gern größtmöglich unterstützen. Dazu wurden Behörden, Ver- und Entsorger, Medien sowie Institutionen angeschrieben.
Es gibt bereits viele positive Antworten, dass die Umbenennungen von Seiten der Verwaltung gemeldet werden können und Betroffene nicht tätig werden müssen.
Trotzdem verbleiben Wege und Mitteilungen, sofern zutreffend z. B.
- Personalausweis: Stadtverwaltung Wilsdruff
gebührenfrei, Chip wird aktualisiert, Adressaufkleber gesiegelt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeughalter)
Kfz-Zulassungsstellen Pirna, Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz
Die Kosten belaufen sich nach gegenwärtigem Stand auf 12,-€.
Der Führerschein enthält keine Adresse, eine Änderung ist nicht notwendig.
- Grundbuchamt: Adressänderung (nicht Lagehinweis)
- Landratsamt/Sozial- und Ausländeramt; Leistungsbereiche Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII und Elterngeld/Erziehungsgeld - Mitteilung, Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel) - Vorsprache
- Banken und Bausparkassen: Wer Online-Banking nutzt, kann in den bekannten Fällen die Adresse dort selbst ändern. Wer Online-Banking nicht nutzt, kann die Bank bzw. den/die Berater(in) telefonisch oder schriftlich informieren.
- Kredit- und Kundenkarten: Wenn man beim gleichen Kreditinstitut bleibt, zieht die Kreditkarte automatisch mit um. Für alle anderen Kredit-/Kundenkarten (z. B. ADAC, Warenhäuser, Versandhandel etc.) muss individuell informiert werden.
- Krankenversicherung: Es genügt üblicherweise eine schriftliche oder telefonische Mitteilung. Einige Krankenkassen bieten auch den Online-Mitgliederbereich an, wo Adressdaten selbst geändert werden können. Darüber hinaus kann es je nach Krankenkasse sein, dass eine Kopie der Meldebescheinigung oder des Personalausweises als Nachweis vorzulegen ist.
- weiteren Versicherungen: Bei Versicherungen kann die Adresse online im persönlichen Kundenportal oder über den/die Versicherungsvertreter bzw. das Kundencenter geändert werden.
- weiteren Mitgliedschaften in Gewerkschaften, Parteien, Vereinen usw.
Einige Rückmeldungen stehen noch aus, z. B:
Kindergeldstelle/Familienkasse, Agentur f. Arbeit, Jobcenter, Bundesverwaltungsamt (Darlehensverwaltung/-einzug BAföG), Rundfunkbeitrag (GEZ) und SachsenNetze GmbH.
Die Deutsche Telekom AG und Vodafone sowie ggf. weitere Telefon/Internetanbieter müssen seitens der Verwaltung noch angeschrieben werden.
Aufwendungen für Änderungen sowie für private oder geschäftliche Briefköpfe, Stempel, Werbeschilder, Fahrzeugwerbungen, Ummeldungen u. ä. sind grundsätzlich durch die Betroffenen zu tragen.
Da die Postdienstleister über die Umbenennungen informiert werden und eingebunden sind, soll eine reibungslose Umstellung ermöglicht werden.
Bei Umbenennungen werden zudem alte Straßennamensschilder neben den neuen Schildern für eine Übergangszeit von einem Jahr belassen. Der alte Straßenname wird rot gekreuzt.
Die Umsetzung der Umbenennung hängt von den ausstehenden Entscheidungen ab.
Mit der behindertengerechten Ertüchtigung des Dorfgemeinschaftshauses soll die Benutzung für alle bisherigen Nutzer qualitativ verbessert, aber auch neue Angebote ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen mit der Maßnahme kleinere Baumängel beseitigt werden. Der Fördermittelantrag dazu wurde im Oktober 2021 eingereicht. Jetzt ist der Zuwendungsbescheid über eine 75%ige Förderung des Gesamtbauvolumens von 113.750,00 € eingegangen.
Das Dorfgemeinschaftshaus erhält auf seiner Vorderseite einen Anbau als barrierefreien Haupteingang mit integrierter Garderobe. Die Gebäudeerweiterung erfolgt als gedämmte Holzkonstruktion mit einem hohen Glasanteil und Flachdach. Der im Bereich des Windfanges vorhandene Pflasterbelag wird aufgenommen und nach dem Anbau wieder als Zuwegung eingebaut. Der bisherige Hauptzugang an der Gebäuderückfront wird zukünftig als Nebeneingang und 2. Rettungsweg genutzt. Die bisherige Garderobe kann durch wenige bauliche Veränderungen zur behindertengerechten Toilette mit der entsprechenden Ausstattung umgebaut werden. Zusätzlich entsteht ein Stuhllager, welches direkt vom Veranstaltungsraum zu erreichen ist. Um die erforderliche Tür einzubauen, muss der Elektroverteilerkasten versetzt werden. Weiterhin wird der Veranstaltungsraum durch eine ausreichend breite Tür (behindertengerecht) vom hinteren Flur abgetrennt. In den bestehenden Toiletten werden die zwei einfachverglasten Fenster durch isolierverglaste Fenster ersetzt. Die durch Risse gekennzeichnete Außenfassade am gesamten Gebäude wird gesäubert, ein Gewebe angebracht und anschließende mit Oberputz und Farbe versehen.
Bürgermeister Ralf Rother: „Das Dorfgemeinschaftshaus wird durch verschiedene Vereine, Trainingsgruppen, den Ortschaftsrat und Privatpersonen intensiv genutzt. Neben der Qualitätsverbesserung durch den Anbau, kommen wir damit unserer Zielstellung, der Barrierefreiheit der öffentlichen Einrichtungen, wieder ein Stück näher.“
Wilsdruff, 28. Juni 2022
23.06.2022 Verbraucherzentrale Sachen e.V. |
Rund 600,- Euro zuzüglich Fahrtkosten soll es dafür geben, wenn Interviewerinnen und Interviewer beim Zensus 2022 ca. 100 Personen befragen. Die Stadt Freital sucht noch Interessenten für die Haushalteerhebung.
Seit dem 16. Mai werden zufällig ausgewählte Haushalte im
Erhebungsgebiet Freital, Wilsdruff, Bannewitz, Tharandt, Rabenau, Kreischa und Dorfhain befragt. Als Interviewer beim Zensus tätig zu sein ist nicht schwer. Befragt wird beim registergestützten Zensus nur eine Auswahl an Bürgerinnen und Bürgern. Die Befragungen sollen bei diesen Haushalten vor Ort erfolgen. Nach Ankündigung mit Terminkarte, wie bei Schornsteinfeger oder Ablesedienst, werden zum Termin neben ein paar Kernmerkmalen zur Feststellung der Personen in den Haushalten noch ein paar kurze Fragen zu Wohnsituation, Familienstand und Staatsangehörigkeit gestellt. In fünf Minuten ist diese Befragung vorbei und es reicht, wenn eine Person für alle Mitglieder des Haushaltes die Angaben macht.
Interessenten melden sich am besten gleich bei:
Große Kreisstadt Freital
Örtliche Erhebungsstelle
Hainsberger Straße 1
01705 Freital
Telefon: 0351 6476-906
E-Mail: zensus2022@freital.de
Seit dem 30.05.2022 führt die Diakonie Pirna jeden Montag von 10-13 Uhr eine offene Beratungszeit für Geflüchtete durch, bei der zu verschiedenen Themen Informationen, Orientierung, individuelle Hilfe, sowie Integrationsmaßnahmen für die Zeit Ihres Aufenthalts angeboten werden. Die Beratung ist religionsunabhängig und kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Der Beratungsstandort ist das Alte Rathaus, Markt 1 in 01723 Wilsdruff. Für Rückfragen können Sie sich gerne melden unter 0151 42390562 oder unter fluechtlingssozialarbeit@diakonie-pirna.de
Freie Unterkünfte, z. B. Wohnungen sowie größere Einrichtungen, können an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch über die E-Mailadresse: unterbringung@landratsamt-pirna.de gemeldet werden.
Nach Bedarf werden diese Wohnungen bzw. Einrichtungen vertraglich gebunden und genutzt.
Kontakt für Fragen:
Tel. Nr.: 03501 515-5525 oder 03501 515-5524
Montag |
08:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag |
08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag |
08:00 bis 14:00 Uhr |
Wir bitten darum, vorläufig von Sachspenden abzusehen und stattdessen vorrangig finanzielle Unterstützung an die bestehenden Strukturen der Hilfsverbände zu leisten.
Hilfsangebote können auf folgendem Portal angemeldet werden:
https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine.
Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z.B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.
Innerhalb des VVO-Gebiets können alle Bahnen, Busse, Nahverkehrszüge, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie die Fähren zum VVO-Tarif unentgeltlich genutzt werden. Als Fahrausweis dient der gültige ukrainische Pass/Personalausweis oder die so genannten „0-Euro-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden. Da die RVSOE GmbH Partner im Verkehrsverbund Oberelbe ist, findet die Regelung des VVO Anwendung.
Ansprechpartner nach jeweiligem Familiennamen des Haushaltsvorstands:
A-Al Frau Feist 03501 – 515 4257
Am-Az, M Frau Schaffrath 03501 – 515 4511
B-D Herr Döring 03501 – 515 4294
E-H Frau Walther 03501 – 515 4507
I, J, S Frau Urbanek 03501 – 515 4271
K, L, N Frau Klöber 03501 – 515 4510
O-R, T-Z, + Frau Vollmer 03501 – 515 4523
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die im Landkreis angekommen sind, erhalten auf Antrag durch die Ausländerbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Aufenthaltserlaubnis, die es ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Wenn Menschen aus der Ukraine, die jetzt im Landkreis untergebracht sind, in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, können sie sich an die Agentur für Arbeit Pirna wenden. Sie unterstützt bei der Suche nach einer passenden Arbeit, berät, vermittelt Jobangebote
Die Agentur für Arbeit Pirna hat eine Online-Anmeldung und Terminvergabe für Menschen aus der Ukraine eingerichtet.
Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Pirna stehen Informationen in Landessprache zur Verfügung. Zudem werden weitere hilfreiche Informationen verlinkt.
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.