Aktuelles
Einladung zur Sitzung des Technischen Ausschusses

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Donnerstag, 5. Dezember 2024, 19:00 Uhr, im Rathaus Wilsdruff, Markt 1, 01723 Wilsdruff (barrierefrei - Zugang über Dresdner Straße), statt.

Bekanntmachung TA 05-12-2024


 

Advent 2024 in der Wilsdruffer Innenstadt

Bald ist es soweit, mit dem 9. Pyramidenanschub auf den Marktplatz am 30. November 2024 und dem 28. Wilsdruffer Lichterfest mit Kreativzeile am 1. Dezember 2024, organisiert vom Stadtverein Wilsdruff e. V. zusammen mit vielen Akteuren beginnt stimmungsvoll die Adventszeit in der wundervoll beleuchteten Wilsdruffer Innenstadt.

 

Das ZIZ-Zentrumsmanagement initiiert mit Gewerbetreibenden auch wieder einen Schaufensterwettbewerb: Es gibt 13 Teilnehmende, die schönstes Advents-Schaufenster 2024 in Wilsdruff werden möchten. Per Bewertungskarte kann jeder sein Lieblingsschaufenster bestimmen und hat zudem die Möglichkeit einen Stadt-Gutschein Wilsdruff zu gewinnen. Die Bewertungskarten zum Schaufensterwettbewerb gibt es im Amtsblatt, welches am 28. November 2024 erscheint sowie bei allen teilnehmenden Geschäften. Die Bewertungskarte sind mit Angabe des Namens und der Telefonnummer bis zum 15. Dezember 2024 in den Briefkasten des Zentrumsbüros, Nossener Straße 4 einzuwerfen oder im Zentrumsbüro abzugeben.

Am 16. Dezember 2024 werden aus allen abgegebenen Bewertungskarten drei Einkaufsgutscheine (100,00 €, 50,00 € bzw. 25,00 €) verlost und können dann bei den 27 Stadt-Gutschein Wilsdruff Akzeptanzstellen eingelöst werden. Das schönste Schaufenster im Advent 2024 wird ebenfalls am 16. Dezember 2024 prämiert.

 

Der Stadt-Gutschein Wilsdruff ist übrigens auch eine schöne Geschenkidee zu Weihnachten. Er ist derzeit bei 27 Akzeptanzstellen einlösbar und in der Parfümerie Lehmann, Dresdner Straße 9 gegen Barzahlung erhältlich.

 

„Etabliertes mit Neuem zu verknüpfen“, so Bürgermeister Ralf Rother „soll die Innenstadt attraktiv halten und die wirtschaftliche Entwicklung als auch die Familienfreundlichkeit unserer Stadt voranbringen.“

Wilsdruff, 13.11.2024


 

Ab 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuer nach neuem Recht in Kraft

Die Bescheide werden voraussichtlich ab 6. Januar 2025 von der Stadtverwaltung versandt. Damit endet zum 31. Dezember 2024 das bisher geltende Grundsteuerrecht per Gesetz. Die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 wird gemäß den getroffenen Festlegungen des Grundsteuerwertes und des Grundsteuermessbetrages mit dem Grundsteuerbescheid durch die Stadtverwaltung Wilsdruff erhoben.

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Für Grundstückseigentümer ist folgendes zu beachten bzw. zu prüfen:

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- u. forstwirtschaftlichen Flächen erhalten zum 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid, der auf Basis der Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 erlassen wird.

 

Haben Sie keinen Bescheid erhalten, bitte prüfen Sie:

  • haben Sie eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt zum

1. Januar 2022 abgegeben, dann holen Sie das bitte umgehend bzw. fragen Sie beim Finanzamt nach;

  • hatten Sie bis jetzt eine Garage oder Laube auf fremdem Grund und Boden, dann sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann hat der Eigentümer des Landes einen Bescheid erhalten und kommt in der Regel auf Sie zu. Eine Stornierung ihres Bescheides erhalten Sie nicht.

Sind Sie nicht mehr steuerpflichtig, dann beachten Sie bitte:

  • hat die Stadtverwaltung ein Lastschriftmandat von Ihnen, erlischt dies automatisch;
    • haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, dann müssen Sie es selbst beenden.

Haben Sie einen Bescheid erhalten, dann ist folgendes zu beachten:

  • bestehende Lastschriftmandate werden von der Verwaltung entsprechend der Fälligkeiten angepasst;
  • haben Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, müssen Sie zwingend diese auf die neuen Werte ändern (spätestens bis zur ersten Fälligkeit am 15. Februar 2025);
  • sind Sie mit der Bewertung Ihres Grundstückes nicht einverstanden, dann wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, die dafür zuständig sind;
  • haben Sie Einspruch beim Finanzamt eingelegt, sind die Zahlungen trotzdem, entsprechend der festgelegten Fälligkeiten, zu leisten (die Einsprüche sind in der Regel der Verwaltung nicht bekannt und Korrekturen können jederzeit bis zu vier Jahre rückwirkend eingearbeitet werden).

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass Einwände, Nachfragen zu Festlegungen in der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 (Grundsteuerwert) und der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 (Grundsteuermessbetrag) an das zuständige Finanzamt Pirna zu richten sind.


 

 

Informationen zur Stadtbibliothek


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Die Stadtbibliothek Wilsdruff ist am 21. November 2024 und am 5. Dezember 2024 nicht geöffnet. ❗


 

Übergabe Großtanklöschfahrzeug

Am Samstag, den 17. August 2024 wurde auf dem Marktplatz in Wilsdruff, wird das neue Großtanklöschfahrzeug an die Ortsfeuerwehr Wilsdruff durch Bürgermeister Ralf Rother im Beisein von Landrat Michael Geisler sowie Kreisbrandmeister Björn Rosenkranz übergeben. Die Übergabe erfolgte im Rahmen des Stadtfestes und dem damit verbundenen Jubiläum „160 Jahre Feuerwehr Wilsdruff“. 

Das neue Fahrzeug vom Hersteller Tatra Typ 815 -7/II ist die neueste Weiterentwicklung der 815er Baureihe, welche bereits seit 1983 in den Tatra-Werken Kopřivnice (dt. Nesselsdorf) gebaut wird. Das Fahrzeug wurde nach Sonderwunsch mit einem knapp 400-PS-starken Dieselmotor des US-Herstellers Cummins ausgestattet. Dieser beschleunigt das knapp 26 Tonnen schwere Fahrzeug auf ebenem Untergrund auf circa 100 km/h und befördert das Fahrzeug dank drei angetriebenen Achsen, Differenzialsperren und Reifendruckregelanlage auch durch unwegsamstes Gelände. Tanklöschfahrzeug.jpg

Der feuerwehrtechnische Aufbau wurde durch die Firma THT Polička, s.r.o. in Polička (dt. Politschka) hergestellt. Dabei wurde ein 8.500 Liter großer Wassertank verbaut genauso wie ein 500 Liter fassender Tank für Schaummittel. Zur Brandbekämpfung wurde auf dem Dach des Fahrzeuges ein Wasserwerfer (Dachmonitor) verbaut, über welchen bis zu 3000 Liter Wasser pro Minute bei Wurfweiten von bis zu 75 Metern abgegeben werden können. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einem elektronischen Wasserwerfer an der Front des Fahrzeuges (Frontmonitor) ausgestattet, welcher die Brandbekämpfung ähnlich eines Flugfeldlöschfahrzeuges aus der Kabine des Fahrzeuges heraus ermöglicht. Darüber hinaus wurde das Fahrzeug mit einer Seilwinde mit 7 Tonnen Zugkraft ausgestattet, welche auch bei Unfällen Technische Hilfeleistung ermöglicht. 

Die Gesamtkosten der Beschaffung des Fahrzeuges inklusive der Beladung beliefen sich auf über 630.000 €. Über 350.000 € Eigenmittel waren im Haushalt der Stadt Wilsdruff eine erhebliche Investition. Die Finanzierung konnte dank des Zuwendungsbescheids des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus Mitteln des Freistaats Sachsen in Höhe von 277.200 € sichergestellt werden. 

„Das neue Fahrzeug ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Gefahrenabwehr der Stadt Wilsdruff“, sagte Bürgermeister Ralf Rother. Das Fahrzeug ist in der kurzen Zeit seit der In-Dienst-Stellung bei der Leitstelle Dresden, Ende Juni, bereits mehr als 10-mal zum Einsatz gekommen. Erst kürzlich, am 11. August 2024, konnte dank der Geländegängigkeit des Fahrzeuges die unkontrollierbare Ausbreitung eines Vegetationsbrandes in Grumbach am Kalkofen im letzten Moment verhindert werden. 

Das bisher in der Ortswehr Wilsdruff stationierte Tanklöschfahrzeug vom Typ Daimler-Benz Baujahr 2011 wurde jedoch nicht verkauft, sondern in die Ortswehr nach Blankenstein umgesetzt. Wo es ein noch älteres Löschfahrzeug ersetzt.  

In der Stadt Wilsdruff wurden in den vergangenen Jahren viele neue Fahrzeuge beschafft, allein 10 neue Fahrzeuge in den letzten 6 Jahren. Das Durchschnittsalter des inzwischen 23 Fahrzeuge umfassenden Fuhrparks beträgt dadurch nur noch 10 Jahre. Eine Ersatzbeschaffung für das älteste Löschfahrzeug von 1995, der Ortswehr Kesselsdorf, ist bereits in Arbeit.


 

Rechtzeitig an neue Dokumente für Ihre Reise denken!

Abhängig vom Reiseziel benötigen Erwachsene und Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein. 
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Wenn Reisen in passpflichtige Länder geplant oder absehbar sind, empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Ihnen, einen regulären Reisepass für das Kind zu beantragen. Für eine Reihe von Ländern genügt ein regulärer Personalausweis als Reisedokument. Das gilt zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union, für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei.

Entsprechend rechtzeitig sollten Sie die Dokumente beantragen.

Die aktuelle Produktionszeit bei Reisepässen liegt bei ca. 8 Wochen, ein Personalausweis wird in der Regel in zwei Wochen hergestellt. 

Achtung! Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert bzw. neu ausgestellt!

Die Gültigkeit bleibt vor Ablauf des Dokuments jedoch bestehen.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Eine stressfreie Urlaubsvorplanung wünscht das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff. 


 

Wichter Hinweis zu Produktionszeiten von Personalausweisen und Reisepässen

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.

Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.

Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Informationen dazu kann Ihnen auch das Bürgerbüro der Stadt Wilsdruff geben.


 

Wilsdruff wird neben Augsburg und Garbsen als „Vorlesestadt 2023“ ausgezeichnet

Wilsdruff wurde offiziell zum Gewinner des bundesweiten Wettbewerbs „Vorlesestadt 2023“ ernannt. Als Anerkennung für die herausragenden Leistungen erhielt die Stadt von der Stiftung Lesen eine Plakette, die an einem prominenten Ort präsentiert werden kann. Die Plakette symbolisiert den Erfolg, als auch die Vorbildfunktion in der Leseförderung. 

Die Wahl des Ortes fiel leicht: die Bibliothek Wilsdruff am gemeinsamen Standort mit der Grundschule und dem Hort Wilsdruff. 

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Wilsdruff ist Vorlesestadt: Alle Wilsdruffer Kindertagesstätten und Schulen nehmen jedes Jahr am Bundesweiten Vorlesetag teil und engagieren sich ganzjährig auch vielfältig beim Lesen & Vorlesen.

Durch die Wilsdruffer Bibliothek wurden 2022 in und außerhalb ihrer Räumlichkeiten ca. 70 und 2023 ca. 60 Veranstaltungen durchgeführt, darunter Lesungen, Bibliothekseinführungen für alle Kindertagesstätten/Vorschulgruppen, Zusammenstellung von Bücherkisten und die Grundschulen Wilsdruff und Mohorn werden bei Vorlesewettbewerben oder beim Lesenächten in der Bibliothek unterstützt. Bereits bestehende Aktivitäten und Projekte sind auch die durch die ansässige „Bücherstube“ organisierten Autorenlesungen sowie die Projekte Wilsdruffer Leseherbst und Wilsdruffer Nachtgeflüster. Als Auftakt zur Umsetzung des Projektes „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ beteiligte sich diese Projektgruppe mit vielen Lesungen auch kurzfristig am Bundesweiten Vorlesetag 2023:

Das Projekt „Wilsdruff liest – Lesen verbindet“ geht weiter:

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Über die Sommermonate laden 5 Bücherkisten als Vorboten der Bücherschränke an folgenden Sitzgelegenheiten in Wilsdruff dazu ein, zu schmökern und zu stöbern:

- Marktgasse: Friseur am Markt

- Markt: Kebap Haus Aydin und Café Adler

- Schlossallee: Katharinenhof® am Schloss

- An der Schule: K&S Seniorenresidenz
dort jeweils mit Sitzgelegenheiten im Eingangs- bzw. Außenbereich

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Die Aufträge für die beiden Bücherschränke am Schlosspark und Neumarkt als auch die Umfeldgestaltung konnten nach einem längeren Abstimmungsprozess Anfang Juni erteilt werden. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende der Sommerferien 2024.

Die Projektgruppe unter der Federführung der Zentrumsmanagerin Franziska Haase (ZIZ) plant nun das Eröffnungsfest und sammelt Ideen für weitere Aktionen „Wilsdruff liest“, z. B. Lesungen/Veranstaltungen, Kooperationen und natürlich möchte die Projektgruppe auch wieder den Bundesweiten Vorlesetag unterstützen, der dieses Jahr am 15. November stattfindet.

Bürgermeister Ralf Rother: „Der Titel Vorlesestadt 2023 ist eine wunderbare Auszeichnung und ein großes Dankeschön an alle, die sich zum Thema Lesen in Wilsdruff so vielfältig engagieren.“


 

 

 

‼100,00 Euro Belohnung für Hinweise zur Sachbeschädigung ‼
Vandalismus 1.jpgEs war ein tolles Projekt der Grundschule Wilsdruff „Wir machen Wilsdruff bunter“, was den Abschluss der 4. Klassen unvergesslich gemacht hat. Leider musste schon nach kürzester Zeit festgestellt werden, dass diese tollen Kunstwerke der Kinder verschandelt wurden. Die Stadt Wilsdruff und alle Beteiligten des Graffiti-Projektes sind sehr enttäuscht über diesen Vorfall, da die Schülerinnen und Schüler viel Zeit, Kreativität und Engagement in dieses Projekt investiert haben. Es ist traurig zu sehen, dass ihre harte Arbeit nicht die Wertschätzung erfahren hat, die sie verdient. Wir möchten daher bitten, wachsam zu sein und solche Vandalismusakte, wie am Pumpenhäuschen in Grumbach am Mühlweg zu melden. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Stadt ein Ort bleibt, an dem Kreativität und Gemeinschaftsgeist geschätzt und geschützt werden. Vor dem Hintergrund weitere Beschädigungen zu verhindern und unser Stadtbild zu wahren wird hiermit von der Stadtverwaltung Wilsdruff nach § 657 Bürgerliches Gesetzbuch für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des/r Täters/in führen, eine Belohnung in Höhe von 100,00 Euro ausgelobt. Alle sachdienlichen Hinweise zur Aufklärung dieser oder ggf. damit in Verbindung stehender ähnlicher Straftaten in jüngerer Vergangenheit, sind an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff oder an den Polizeistandort Wilsdruff, Löbtauer Str. 6 in Wilsdruff zu richten. Telefonisch ist das Revier unter 035204 20370 erreichbar.
SachsenEnergie bleibt Stromnetzbetreiber für Wilsdruff

Stadt Wilsdruff und Energieversorger unterzeichnen Strom-Konzessionsvertrag.

Die SachsenEnergie bleibt mit ihrer Tochter SachsenNetze bis Ende 2045 Netzbetreiber des Stromnetzes der Stadt Wilsdruff. Dazu unterschrieben am 3. Juni 2024 Bürgermeister Ralf Rother und SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow den sogenannten Strom-Konzessionsvertrag.  Mit dem Vertrag erhält der Energieversorger das exklusive Recht, die öffentlichen Verkehrswege der Stadt für die Stromversorgung der Wilsdruffer zu nutzen und damit in die langfristige Versorgungssicherheit der Stadt zu investieren. Der bestehende Vertrag läuft am 31. Dezember 2025 aus. Der unterzeichnete Vertrag schließt am 1. Januar 2026 direkt an und endet nach 20 Jahren am 31. Dezember 2045. 

Bürgermeister Ralf Rother: „Wir freuen uns, dass sich die SachsenEnergie beim öffentlichen Wettbewerb beteiligt hat und wir die langjährige Partnerschaft fortsetzen können. Eine stabile Stromversorgung ist ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.“ SachsenEnergie.jpg

Auch für SachsenEnergie-Vorstand Dr. Axel Cunow ist die Fortführung der Konzession ein Grund zur Freude und ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Stadt Wilsdruff: „Wir danken der Stadt Wilsdruff für das erneute Vertrauen in uns. Wir haben damit weiterhin eine entscheidende Geschäftsgrundlage, um langfristig in das Stromnetz zu investieren und es zukunftsfähig zu machen. Das Stromnetz ist das Rückgrat der Energiewende und muss leistungsfähig sein, um mehr Strom abzugeben und gleichzeitig aus dezentralen erneuerbaren Energiequellen aufzunehmen.  Im Sinne der Daseinsvorsorge ist der Konzessionsvertrag letztlich auch die zentrale Grundlage zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen.“

Im Zuge der Breitbanderschließung baut SachsenEnergie derzeit mit ihren Tochtergesellschaften in vielen Ortsteilen des Gemeindegebiets das Stromnetz aus und passt es den zukünftigen Anforderungen an.

Das Wilsdruffer Stromnetz ist gut 206 Kilometer lang. Der jährliche Gesamtstrombedarf der Stadt und seinen vierzehn Ortsteilen, seiner Einwohner und ortsansässigen Unternehmen beträgt rund 67 Gigawattstunden.  Der Strom-Konzessionsvertrag erlaubt es dem Netzbetreiber SachsenNetze, die öffentlichen Straßen und Wege in Wilsdruff zu nutzen, um Stromleitungen zu verlegen, zu warten und zu betreiben und damit die Infrastruktur zur Stromversorgung für die Einwohner sicherzustellen.

Medienkontakt SachsenEnergie

Nora Weinhold

Presse- und Mediensprecherin SachsenEnergie


 

Wilsdruff-App

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zur Registrierung geht es hier.


 

Wilsdruff macht mit beim Projekt "Europa fängt in der Gemeinde an"

„Europa fängt in der Gemeinde an“ ist ein europäisches Netzwerk aus Lokalpolitikern, die EU-Themen in einer nie dagewesenen Partnerschaft zwischen europäischer und lokaler Regierungsebene vermitteln.

Das Projekt wird es Lokalpolitikern ermöglichen, EU-weit zusammenzuarbeiten und Informationen zu EU-bezogenen Themen, die ihre Bürger auf lokaler Ebene betreffen, zu verbreiten. Es wird auch dazu beitragen, den Kontakt zu den Bürgern zu stärken und Debatten über diese Themen und die Zukunft Europas zu fördern. So soll letztendlich ein europäisch geprägter öffentlicher Raum geschaffen werden.

Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Netz der regionalen und lokalen EU-Beauftragten des Ausschusses der Regionen implementiert.

Beigeordneter Carsten Hahn wird Wilsdruff als Mitglied in diesem Netzwerk vertreten und als Ansprechpartner für EU-Themen zur Verfügung stehen.

Europa fängt in der Gemeinde an - Europäische Union

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Nachfrage deutlich größer als Angebot

Im Jahr 2023 wurden in Wilsdruff 67 Bauanträge bearbeitet. Die Anzahl der Bauanträge geht seit 2020 stetig zurück. Gegenüber dem Jahr 2022 sind 24 weniger Bauanträge gestellt worden. Bezüglich der Standorte der Bauvorhaben hat sich in 2023 der Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Die deutliche Mehrheit von 64,2 % der Bauanträge konzentriert sich weiterhin auf Baulücken. Dies ist aktuell vor allem dem fehlenden Baulandangebot in Satzungsgebieten geschuldet. Die Stadt Wilsdruff stellt seit einigen Jahren kaum Bauflächen zur Verfügung.

Die Baulücken verteilen sich dabei über das gesamte Stadtgebiet Wilsdruff, von den Ortsteilen bis in die Kernstadt.

Bürgermeister Ralf Rother: „Wir sind dankbar, dass es private Eigentümer gibt, die Bauland zur Verfügung stellen. Ohne diese könnten wir unserer kommunalen Aufgabe der Baulandbereitstellung nicht nachkommen.“

Die Nachfrage an Bauflächen in Wilsdruff ist weiterhin hoch. Auch der Bedarf an Mietwohnungen ist ungebrochen. Dieses Problem lässt sich nur durch Geschosswohnungsbau lösen. Es ist ein bundesweites Thema, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da durch steigende Anforderungen, Normen und Baustandards die Kosten ständig steigen, zusätzlich angeschoben durch steigende Zinsen und Materialpreise.

Neue Angebote für Wohnungsbauflächen gibt es aktuell lediglich seit 2023 mit der Entwicklungssatzung „Oberstraße“ in Kaufbach (Bekanntmachung 09.02.2023). Weitere Angebote für Wohnungs- oder Gewerbebauflächen sind mit der Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf – Hauptstraße“ und dem Bebauungsplan Nr. 31 Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“ im Verfahren. 

Wilsdruff, 4. Januar 2024

Statistik Bauanträge Wilsdruff 2016-2023

Jahre

2016

2017

2018

2019

2020

 

2021

2022

2023

Bauanträge + Genehmigungsfreistellungen gesamt

133

96

144

109

121

 

114

91

67

davon Anträge in Baulücken oder Außenbereich

Keine Daten vorh.

Keine Daten vorh.

100

(69,4 %)

65

(59,6 %)

70

(57,9 %)

 

81

(71,0 %)

67

(73,6 %)

43

(64,2 %)

davon Anträge im Geltungsbereich einer Satzung (neue Baugebiete)

Keine Daten vorh.

Keine Daten vorh.

44

(30,6 %)

44

(40,4 %)

51

(42,1 %)

 

33

(29,0 %)

24

 (26,4 %)

24

 (35,8 %)

  

  

 

                                                                                                                                       

 


                                     

Kooperationsvereinbarung ASSKomm

Wilsdruff ist Mitglied in der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) Artikel

Bürgermeister Ralf Rother, die stellvertretende Geschäftsführerin des Landespräventionsrates, Anja Herold-Beckmann sowie der Leiter des Polizeireviers Freital, Polizeirat Martin Gebhardt, unterzeichneten unter Anwesenheit des Sächsischen Staatsministers des Innern, Armin Schuster am 3. August 2023 die Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Landespräventionsstrategie und besiegeln damit den Beitritt zur Allianz Sichere Sächsische Kommunen. Der Stadtrat hatte hierzu am 27. April den Beschluss gefasst.Asskomm Foto.jpg

Ziele dieser Kooperationsvereinbarung sind: negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken, die Sicherheitslage verbessern, das soziale Klima positiv beeinflussen sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen.

Als erster Schritt soll eine umfassende Sicherheitsanalyse erfassen, was die Menschen in allen Ortsteilen bewegt und in welchen Bereichen das Thema Sicherheit eine Rolle spielt. Anhand Erfahrungen anderer Kommunen der Allianz und mit Unterstützung des Landespräventionsrates sowie der Polizei sollen in Zusammenarbeit mit Vereinen und Gesellschaft geeignete und angemessene Maßnahmen zu einer Erhöhung der Sicherheit geschaffen werden. Durch zielgerichtete Präventionsarbeit soll das Sicherheitsgefühl und damit auch die Lebensqualität erhöht werden.

Verkehrssicherung bei Baumbeständen ist Eigentümerpflicht

Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einer Schwächung der Bäume bei. Abgestorbene und geschädigte Bäume können daher eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darstellen. Gerade in den Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen und Schäden verursachen. Die Pflicht zur Verkehrssicherung der Bäume liegt dabei beim Eigentümer des Grundstücks, auf dem der jeweilige Baum steht. Es ist daher wichtig, dass Eigentümer von an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen grenzenden Flurstücken sowie generell entlang aller öffentlichen Verkehrswege dieser Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sturm- und Trockenschäden, beziehungsweise Bäume mit Schädlingsbefall, müssen beseitigt werden, um Verkehrsschäden zu vermeiden. Denn nur so kann verhindert werden, dass Eigentümer sonst bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für etwaige Schäden haften müssen. Bei der Beseitigung von Schäden gilt es, das Bundesnaturschutzgesetz sowie die regional geltenden Gehölz- beziehungsweise Baumschutzsatzungen zu beachten.

Regelungen zum Baumschutz

Hinweis zum Fällungszeitraum

Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.

Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Rarisch (Tel. 035204 463-319), wenden.