Entsprechend der Festlegungen des Sächs. Gesetzes über Kindertageseinrichtungen hat jede Kommune jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten eines Platzes je Einrichtungsart zu ermitteln und bekannt zu machen. Die ermittelten Kosten sind die Grundlage für die Höhe der Elternbeiträge im Schuljahr 2025/2026. Gemäß der geltenden Elternbeitragssatzung werden die Elternbeiträge ab 1. August 2025 angepasst. Die Stadt Wilsdruff liegt dabei unter den zulässigen gesetzlichen Höchstsätzen.
Die Erhöhung der Beiträge resultiert hauptsächlich aus steigenden Personalkosten. Maßgebliche Ursache dafür sind die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
Des Weiteren hat sich der zu August 2023 verbesserte Personalschlüssel kostenmäßig erstmals auf das gesamte Kalenderjahr ausgewirkt.
Insgesamt sind 2024 im Stadtgebiet für die Betreuung der Kinder ca. 13,1 Mio. € Kosten ohne Erstattung angefallen. Davon wurden ca. 4,6 Mio. € (34 %) über die Landeszuschüsse finanziert. Der Anteil der Elternbeiträge betrug 2,7 Mio. € (20 %). Die Stadt Wilsdruff finanziert die Betreuung der Kinder mit ca. 5,8 Mio. € (43 %) jährlich.