Pressemitteilung vom 14. Januar 2021
Die Stadt Wilsdruff als Schulträger von drei Grundschulen, einer Oberschule und eines Gymnasiums hat nach den Schulschließungen durch das Coronavirus, für die eigenen Schulen eine digitale Möglichkeit entwickelt den Unterricht fortzuführen. Die Erforderlichkeit ergab sich vor allem dadurch, nachdem die vom Land Sachsen bzw. Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung gestellten Plattformen bereits am ersten Tag an ihre Grenzen gestoßen waren.
Hierfür wurden Server der Stadtverwaltung ertüchtigt und mit einer separaten Internetanbindung versorgt. Die Anwendung für die Videokonferenz ist das Open-Source-System (BigBlueButton), was auch im sächsischen Schulportal für Lehrer bereitgestellt wird. BigBlueButton wird als datenschutzfreundliche Lösung für den E-Learning-Bereich eingestuft. Die Handhabung gestaltet sich sehr benutzerfreundlich, Schüler müssen keine Registrierung vornehmen. Es ist lediglich erforderlich, dass die Lehrenden sich mit einer E-Mail-Adresse verifizieren lassen und schon können die Schüler in ihre digitalen Klassenräume beitreten.
Das Angebot steht allen Wilsdruffer Schulen zur Verfügung.
„Wir wissen die Interaktion zwischen Lehrer als Vertrauensperson und Schüler zu schätzen. Mit unserer städtischen Lösung wird die pädagogische Beziehung zumindest in digitaler Form aufrechterhalten.“ so Bürgermeister Ralf Rother.
Wilsdruff, 14. Januar 2021
Wir sind weiterhin für Sie da!
Aus gesundheitlichen Gründen ist der Zugang zur Stadtverwaltung, Nossener Straße 20 in Wilsdruff aktuell nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Anfragen können per Telefon, E-Mail oder Brief gestellt werden. Die Mitarbeiter sind im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar. Die Kontaktdaten sind unter www.wilsdruff.de abrufbar.
Bürgerbüro
Die Bearbeitung der Anliegen im Bürgerbüro erfolgt ausschließlich unter vorheriger Terminvereinbarung. Termine werden vorrangig für dringende Bürgeranliegen vergeben.
Die Termine können über die Online-Terminvergabe unter http://termine.wilsdruff.de, telefonisch unter 035204 463-120 oder per E-Mail unter buergerbuero@wilsdruff.de vereinbart werden. Die Nennung mehrerer Terminvorschläge wird es dem Bürgerbüro ermöglichen, einen passenden Termin zu finden.
Der Zutritt zum Bürgerbüro wird reguliert, auf die Einhaltung des Mindestabstands wird hingewiesen. An die Bürgerschaft ergeht die Bitte, die Termine, wenn möglich alleine wahrzunehmen. Nicht dringende Anliegen oder solche, die keiner sofortigen Bearbeitung bedürfen, sollten um einige Zeit verschoben werden.
Besucher haben in den Räumlichkeiten ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Mindestabstände sind einzuhalten. Bitte betreten Sie die städtischen Gebäude nicht mit Erkältungssymptomen.
Die Kontaktdaten der Fachämter finden Sie unter https://www.wilsdruff.de/?pgId=35
Pressemitteilung vom 18.12.2020
Trotz der aktuellen Corona-Situation beraten die Expert*innen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen weiterhin alle Verbraucher*innen, die Beratungsbedarf haben.
Beratungen werden in den nächsten Wochen auf elektronischem Wege umgelenkt und finden ausschließlich online oder telefonisch statt. „Um Verbraucher*innen und Mitarbeiter*innen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen, werden persönliche Beratungen und Energiechecks aktuell nicht mehr durchgeführt. Alternativ bieten wir im Januar eine Neuauflage zum Thema Heizungstausch und -optimierung sowie Fördermitteln an“, erklärt Lorenz Bücklein von der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Wer Fragen rund um Heizungstausch, Sanierungen, Fördermittel und Energiethemen hat, kann weiterhin die Online-Beratung nutzen. Alternativ können telefonische Anfragen unter 0800 – 809 802 400 bearbeitet werden.
Mit der kostenlosen Online-Vortragsreihe „Mehr Wärme für weniger Geld“ bietet die Verbraucherzentrale eine Alternative an. Die webbasierten Informationsangebote werden zu folgenden Terminen durchgeführt (Start jeweils montags um 18:30 Uhr):
Anmeldung und Teilnahme ist möglich unter:
https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/heizung
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2020
Wer ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate nicht bis zum 31. Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, riskiert Bußgelder und die Einspeisevergütung. Seit Anfang 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) für alle stromerzeugenden Anlagen online. „Dabei gibt es keine Altersgrenze“, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Alle Anlagen, die genutzt werden, müssen im MaStR registriert werden, auch wenn sie im vorherigen ‚PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur‘ gemeldet waren.“
Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Betreiber*innen eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar. „Wichtig ist außerdem“, betont Ulrike Körber, „dass es sich bei dem Register um ein Onlineportal handelt. Wer keinen Internetzugriff hat, kann auch eine andere Person oder den Installateur bevollmächtigen.“
Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Elektroautos und Ladesäulen erzeugen keinen Strom und müssen folglich nicht gemeldet werden. Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.
Über uns:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden rund 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
So fordert die Corona-Pandemie den Verbraucherschutz
Online-Shopping-Fallen, Rücktritte von Aboverträgen, unzählige Reisestornierungen und fragwürdige Kredite per Mausklick: Die Corona-Pandemie fordert den Verbraucherschutz wie selten ein Ereignis zuvor. Sachsens Verbraucherschützer*innen hatten alle Hände voll zu tun, zwischen Unternehmen, Politik und Verbraucher*innen zu vermitteln und gute und schnelle Lösungen zu finden. Die Pandemie verdeutlicht einmal mehr: Nachhaltiger und erfolgreicher Verbraucherschutz geht nur mit allen Beteiligten. Ganz so einvernehmlich und schnell läuft das jedoch nicht immer. Mit diesen 30 Schwerpunkten startet die Verbraucherzentrale Sachsen deswegen in das neue Jahr:
Reisen: Passagierrechte und Insolvenzschutz stärken
Die Ausbreitung von Covid-19 hat zu einer massiven Annullierung geplanter Reisen geführt. Seitdem sind nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck an der Tagesordnung, sondern auch wochenlanges Warten bis geleistete Zahlungen rückerstattet werden. „Das Voraus-Kasse-Prinzip kann so nicht weitergeführt werden“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Ebenso sind Reisende bei Insolvenzen nicht ausreichend geschützt. Das hat nicht nur die Insolvenz von Air Berlin gezeigt. Hier ist eine wirksame Insolvenzabsicherung gefragt. Restzahlungen für Pauschalreisen sollten z.B. erst eine Woche vor Reisebeginn fällig werden.
Faire Kredite: Für eine bedarfsgerechte, transparente Kreditvergabe
Für viele Verbraucher*innen brachte das Pandemiejahr schwerere finanzielle Herausforderungen mit sich als je zuvor. Die Folge: Das Geschäft mit schnellen Onlinekrediten und skrupellosen Kreditvermittlern floriert. Oft verschlechtert sich die finanzielle Situation der Kreditnehmer*innen dadurch aber sogar: Teure Kreditkarten, hohe Dispozinsen, erhebliche Zusatzkosten oder Restschuldversicherungen führen dazu. Dass Kredite nicht zurückgezahlt werden können. „Für die Anbieter entsteht so ein lukratives Geschäft. Verbraucher*innen landen damit in einem Teufelskreis von immer neuen Krediten. Wir arbeiten deswegen an einem neuen Beratungsangebot für Betroffene“, so Eichhorst. Die Verbraucherzentrale fordert eine verantwortungsvolle Kreditvergabe mit transparenten Gesamtkosten.
Digitalisierung: Nur mit Teilhabe aller und mit Datensicherheit
Spätestens seit der Corona-App ist klar: Ein verlässlicher, flächendeckender Internetzugang ist individuell, aber auch gesellschaftlich essentiell. Gleichzeitig gehören gehackte Passwörter, gestohlene Identitäten, Datenschutzverstöße und Phishing-Mails zum Alltag. „Hier sind niedrigschwellige Bildungsnagebote und Selbstschutz relevante Hebel. Niemand darf aufgrund seines Kenntnisstandes oder Wohnortes digital abgehängt werden“, erklärt Eichhorst. „Das gilt besonders auch für sensible Zielgruppen wie Senior*innen. Natürlich geht das aber nur mit einer zügigen Verbesserung der Internetversorgung in den ländlichen Räumen einher.“
Verbraucherschutz für alle: Auch im ländlichen Sachsen
Auch deswegen sieht sich die Verbraucherzentrale verstärkt in den ländlichen Gebieten. Hier werden zunehmend Kompetenz- und Kooperationszentren als soziale Orte entstehen. Die Idee: Mehrere kompetente Ansprechpartner für verschiedene Verbraucherbelange an einem Platz und kurze Wege für Menschen in allen Teilen Sachsens. „Viele Anbieter kehren dem ländlichen Raum den Rücken, obwohl genau hier die Mehrheit der Sachsen lebt. Wir wollen diese Regionen stärken und kommen, um zu bleiben“, freut sich Andreas Eichhorst auf die Eröffnung des Kompetenzzentrums in Görlitz und weiteren Orten in Sachsen.
Kreditinstitute dürfen Sparern Zinsen nicht vorenthalten
Ein Thema, das sächsische Sparer*innen bewegt, ist die Kündigung von Langzeitsparverträgen. Für viele sächsische Sparkassenkund*innen mit einem 2017 gekündigten Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ geht es um durchschnittlich 4.000 Euro Zinsnachzahlung pro Vertrag. Im kommenden Jahr steht nach mehreren Musterfeststellungsklagen, die die Verbraucherzentrale Sachsen zusammen mit tausenden betroffenen Sparer*innen gegen mehrere sächsische Sparkassen führt, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus. Nachdem das Oberlandesgericht Dresden bereits mehrere Urteile zugunsten der Sparer*innen gefällt hat, muss nun der BGH entscheiden, wie die Zinsnachzahlungen konkret berechnet werden sollen „Wir hoffen auf ein weiteres positives Urteil, wonach Banken und Sparkassen den Differenzbetrag innerhalb von 4 Wochen an ihre Kund*innen nachzahlen sollten“, fordert Eichhorst.
Musterfeststellungsklage: Schwachpunkte abstellen und nachbessern
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt seit Mai 2019 mehrere Musterklagen. „Wir sehen hier enormen Nachbesserungsbedarf. Als schwierig hat sich sowohl die lange Dauer bis zur Eröffnung des Klageregisters erwiesen, aber auch die Rechtsverluste durch unwirksame Anmeldungen oder angeblich nicht musterfeststellungsfähige Rechtsverhältnisse“, schildert Eichhorst.
„Die reformierte EU- Verbandsklagerichtlinie sollte deswegen alsbald auch im deutschen Recht eingeführt werden. Außerdem sehen wir das Bundesamtes für Justiz in der Pflicht, jederzeit und schnell Auskunft an die Parteien des Rechtsstreits geben zu können und die Daten der Verbraucher*innen im Klageregister nicht mehr zu veröffentlichen“, so Eichhorst, der sich zudem für eine Abschaffung des Klageregisters ausspricht. „Das Urteil einer Musterfeststellungsklage sollte automatisch für alle Betroffenen gelten.“
Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Schulen als Zukunftslabor
Schüler*innen von heute sind Entscheidungsträger*innen von morgen. Und spätestens seit der Friday for future-Bewegung ist klar: Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gehört als ganzheitliches, interdisziplinäres Projekt auch an Schulen. „Es ist wichtig, ein breites Bewusstsein und Verständnis über Zusammenhänge im Alltag zu schaffen – im Bereich Energie und Mobilität ebenso wie zu den Themen Ernährung, Kleidung, Technik oder Finanzen“, so Eichhorst. Die Verbraucherzentrale Sachsen arbeitet deshalb an einer sächsischen Modellschule für nachhaltige Ernährung. Das Leuchtturmprojekt dient als Grundlage, um bald auch weitere Schulen auf dem Weg, CO2 zu reduzieren, zu begleiten.
Alle 30 Schwerpunkte gibt es hier:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wirfuerverbraucher
Über die Verbraucherzentrale Sachsen: Mehr als eine halbe Million Bürger*innen wenden sich jedes Jahr an die Verbraucherzentrale Sachsen – und das seit mittlerweile 30 Jahren. Damit ist sie nicht nur ein verlässlicher, erfahrener und anbieterunabhängiger Ansprechpartner für individuelle Fragen zu Verträgen, Finanzen, Ernährung und Co., sondern auch Vertreter der Verbraucherrechte vor Gericht sowie Stimme der Verbraucher*innen gegenüber Wirtschaft und Politik.
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
- die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2021 den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
Pressemitteilung vom 03.12.2020
Die Kindereinrichtungen bleiben geöffnet - die Erzieher und Erzieherinnen sind für unsere Kinder da. Wir werden alles versuchen, um die Kinderbetreuung aufrecht zu erhalten, dafür sind jedoch Maßnahmen, wie die Einschränkung des Regelbetriebes, notwendig.
Auf der Grundlage der geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung in Verbindung mit den unvermindert sehr hohen Inzidenzwerten werden Kindergärten, Krippen und Horte in der Stadt Wilsdruff ab 2.12.2020 im eingeschränktem Regelbetrieb arbeiten. Das bedeutet, dass alle Kinder in festen Gruppen mit festem Bezugspersonal betreut werden.
Diese Regelung gilt sowohl für den Ablauf innerhalb der Kindereinrichtungen als auch für den kompletten Aussenbereich und wird von allen Kindereinrichtungen unabhängig der Trägerschaft im gesamten Stadtgebiet angewandt.
Im eingeschränkten Regelbetrieb sind die Kindereinrichtungen bis auf Weiteres täglich während der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
Früh- und Spätbetreuungsangebote ab 6:00 Uhr bzw. bis 17:00 Uhr entfallen.
Wir bitten darüber hinaus alle Personensorgeberechtigten darum, Kinder mit Erkältungssymptomen vorsorglich zu Hause zu betreuen. Nur gemeinsam können wir es schaffen, weitere Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu begrenzen und hoffen auf die Unterstützung und Akzeptanz.
Im Heimatmuseum der Stadt Wilsdruff sind in der Nacht vom 22. zum 23.Oktober 2020 Diebe eingebrochen. Es wurden Zinngegenstände, historische Waffen und zahlreiche Münzen sowie weitere Gegenstände gestohlen. Der genaue Schaden muss jetzt ermittelt werden. Aus diesem Grund bleibt das Heimatmuseum der Stadt Wilsdruff ab 24.10.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Pressemitteilung vom 22.09.2020
Verbraucherzentrale gibt Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Auch deshalb gelten ab dem 31. Dezember 2020 strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen. Zu diesem Tag müssen Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. „Der Vorteil neuer Feuerstätten besteht darin, dass sie effizienter verbrennen als alte Kaminöfen“, erklärt Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Somit sparen Verbraucher Brennholz und produzieren weniger klimaschädlichen Feinstaub.“
Bei einer Neuanschaffung sollte auf eine gute Energieeffizienz geachtet werde. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+. Die effizientesten Pelletöfen erreichen sogar A++. Auch Verbraucher*innen selbst können auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen, wenn sie ein paar wichtige Hinweise beachten:
• nur unbehandeltes Brennholz verwenden
• gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
• geeigneten Anzünder verwenden
• auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent der Kosten durch staatliche Zuschüsse gefördert.
Mit Brennholz zu heizen, ist jedoch häufig teurer als gedacht. Zwar ist der Brennstoff meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. „Deshalb lohnt es durchaus, die eigene Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen“ empfiehlt Baumgardt.
Welche Möglichkeiten dabei bestehen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.
Weitere Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter 0800 – 809 802 400.
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen „Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, Afrikanische Schweinepest (ASP); und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten“ gilt für ganz Sachsen ab sofort eine Anzeige- und Entsorgungspflicht für den Fund bzw. Abschuss von sogenannten Indikatortieren (Fall-, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine - FUK). Alle Schwarzwildkadaver sind über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.
Folgende Verfahrensweise für unseren Landkreis wird festgelegt:
Die Beantragung zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt mit dem Probenbegleitschein.
An jedem 2. Donnerstag des Monats findet von 16:00 bis 19:00 Uhr im ehemaligen Rathaus Grumbach, Tharandter Straße 1, eine stationäre Beratung zu Möglichkeiten des Energiesparens und der Energieeffizienz für Mieter, Hauseigentümer und Bauherren statt. Dabei werden Fragen zum baulichen Wärmeschutz, zur Anlagentechnik, zur Schimmelpilzvermeidung, zur Heizkostenabrechnung u. a. beantwortet. Alternativ wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein Gebäude-Check zur Bewertung der Gebäudehülle und Heiztechnik mit Handlungsempfehlungen vorhandener Energieeinsparpotentiale angeboten.
Die stationäre Beratung der Verbraucherzentrale ist kostenlos, anbieterunabhängig und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Terminanmeldung: Tel. 0173 4091961 oder 0800 809802400 (kostenfrei)
h.project
Architektur- & Bauplanungsbüro
Dipl.-Ing. Stefan Hanns
Architekt, Gutachter, Energieberater
Tel.: 035204 5320
Mobil: 0173 4091961
E-Mail: h.project@web.de
Für die Energiewende am eigenen Haus können Sachsens Haus- und Wohnungseigentümer sowie private Vermieter jetzt das volle Potenzial der Solarenergie ausschöpfen. Möglich macht’s der neue Eignungscheck Solar der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen. Im Rahmen einer etwa zweistündigen Beratung am Haus wird geprüft, inwiefern der Einbau einer Photovoltaik- oder einer Solarthermieanlage sinnvoll ist und ob sich diese rechnet. Der neue Check kostet dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nur 30 Euro.
„Vielen Hauseigentümern fehlt beim Thema Solarenergie an der eigenen Immobilie unabhängiger Rat. Mit dem neuen Check kann konkret aufgezeigt werden, welche Potenziale zur umweltbewussten und unabhängigen Gewinnung von Strom oder Wärme fürs Haus bestehen. Dabei behalten wir die Kosten im individuellen Fall im Blick und erläutern Fördermöglichkeiten“, erklärt Lorenz Bücklein, Leiter der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
Beim Eignungscheck Solar ermittelt der Energieberater die ungefähr benötigte Größe und den voraussichtlichen Ertrag einer möglichen Anlage. Bei einem Vor-Ort-Termin nehmen die Energieberater beispielsweise den Dachtyp, den Dachzustand und die Dachschräge, den Verschattungsgrad, die vorhandene Heizungsanlage sowie die Anschlussmöglichkeiten für eine Anlage unter die Lupe. Außerdem erhalten Verbraucher Hinweise zu eventuell erforderlichen baulichen oder technischen Voraussetzungen. Die Ergebnisse werden in einem individuellen Beratungsbericht dokumentiert.
Interessierte Hausbesitzer können sich über 0800 – 809 802 400 kostenfrei telefonisch für einen Check anmelden. Weitere Informationen zum neuen Check und den Beratungsangeboten der Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Energie-Checks kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Seit Februar 2019 gilt auch der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Risikogebiet für FSME (Frühsommer-Meningo-Encephalitis). Es wird geschätzt, dass in Risikogebieten zwischen 0,1 bis maximal 5 % aller Zecken das FSME-Virus in sich tragen, also ca. jede 100. Zecke. Auch wenn das Risiko, an FSME zu erkranken, noch als verhältnismäßig gering einzuschätzen ist, sollte man sich aktiv vor einer möglichen Erkrankung schützen.
Mit der Impfung vorbeugen
Die FSME-Viren befinden sich in den Speicheldrüsen der Zecken und werden sofort mit dem Stich übertragen. Gegen FSME gibt es keine ursächliche Behandlung. Daher ist die FSME-Impfung eine gute Vorsorgemaßnahme, um das Risiko einer FSME-Erkrankung zu verringern. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes des Landkreises führen seit einigen Jahren Beratungen und FSME-Impfungen durch. Empfohlen wird eine Impfung für Menschen, die sich aus beruflichen Gründen oder in der Freizeit in Risikogebieten aufhalten. Je nach Präparat benötigt man für die notwendigen drei Impfungen fünf bis zwölf Monate Zeit. Es gibt – wenn in Ausnahmefällen ein schneller Schutz notwendig wird – auch Schnellimpfschemata. In regelmäßigen Abständen sollte die FSME-Impfung für Kinder und Erwachsene aufgefrischt werden. Dabei ist der FSME-Impfstoff in der Regel gut verträglich. Für Bewohner von Risikogebieten werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Impfsprechstunden im Landratsamt finden wie folgt statt:
Pirna, Schloßhof 2/4
jeden Dienstag, 13:00 - 17:30 Uhr
Freital, Hüttenstraße 14
jeden ersten Donnerstag im Monat 15:30 - 17:30 Uhr
Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7
jeden letzten Donnerstag im Monat 15:30 - 17:30 Uhr
Allgemeine Verhaltenstipps gegen zeckenübertragene Erkrankungen:
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Gesundheitsamt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2301
Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren arbeitet, muss beachten, dass einige dieser Tätigkeiten laut § 11 des Tierschutzgesetzes erlaubnispflichtig sind. Gewerbemäßiges Handeln liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Ein Gewerbebetrieb im Sinne der Gewerbeordnung braucht nicht vorzuliegen. Sämtliche Tätigkeiten bedürfen vor Aufnahme der Tätigkeit der Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt. Für die Erteilung der Erlaubnis ist es u. a. zwingend erforderlich, dass der Verantwortliche (i. d. R. der Tierhalter) über die nötige Sachkunde verfügt. Zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zählen:
Auch im Nebenerwerb sind die genannten Tätigkeiten tierschutzrechtlich erlaubnispflichtig. Das Formular für den Antrag kann auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de (Referat Veterinärdienst, Bereich Tierschutz, Formulare) abgerufen werden.
Das gewerbliche Betreiben oben genannter Tätigkeiten ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden.
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de
Tierhalter sind per Gesetz verpflichtet, jährlich ihre Tierbestände an die Sächsische Tierseuchenkasse zu melden. Der Veterinärbehörde des Landratsamtes sind dagegen der Beginn von Tierhaltungen oder wesentliche Änderungen, wie z. B. die Haltung einer anderen Tierart, anzuzeigen.
Anzugeben ist die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere für folgende Tierarten:
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Schweine (auch Mastschweine und Minipigs)
- Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel
- Pferde, Esel
- Bienenvölker
- andere als hier genannte Klauentiere
- Kameliden (z. B. Alpaka)
- Gehegewild
Dabei ist es unerheblich, ob Tiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden. Mitzuteilen sind auch Fischhaltungen, außer ausgesprochenen Hobbyhaltungen (Gartenteich).
Wenn eine Tierhaltung beendet wird, ist das ebenfalls der Veterinärbehörde mitzuteilen. Sollten Tierhalter verstorben sein, werden die Erben um Mitteilung gebeten, ob die Tierhaltung beendet oder durch andere Personen fortgeführt wird.
Hinweis: Die Meldung an die Veterinärbehörde wird nicht durch die Pflichtmeldung an die Tierseuchenkasse ersetzt. Diese ist also zusätzlich erforderlich.
Die Mitteilung kann per E-Mail an: lueva@landratsamt-pirna.de oder per Fax an 03501 515-2409 erfolgen.
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der digitale Fortschritt macht es möglich. Droht eine ernstzunehmende Gefahr durch Explosion, Hochwasser, Sturm oder Seuchen, kann künftig jeder selbst dafür sorgen, dass er immer die neuesten Infos und aktuelle Warnungen erhält. Dafür wurden zwei spezielle Apps entwickelt, die man sich auf sein Smartphone laden kann. Das ist zum einen „BIWAPP“ - die BürgerInformations- und WarnAPP. Die zweite Warnapp ist NINA - die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes.
BIWAPP – die regionale Warnapp – Was kann sie und wie wird sie genutzt?
Mit BIWAPP hat der Landkreis die Möglichkeit, direkt Meldungen zu generieren und zu versenden. Der Bürger stellt sich die Orte ein, für die er Informationen/Warnungen erhalten möchte oder er nutzt die sogenannte Wächterfunktion – damit können Informationen/Warnungen für den jeweiligen Standort empfangen werden. Weiterhin verfügt BIWAPP über eine Ortungs- und Notruffunktion. Somit hat der Bürger die Möglichkeit, seinen genauen Standort beispielsweise bei einem Unfall zu definieren und einen entsprechenden Notruf abzusetzen. In BIWAPP kann der Nutzer einstellen, in welchen Kategorien er Benachrichtigungen erhalten möchte – zur Auswahl stehen beispielsweise Verkehrsinformationen, Schulausfälle, Bombenfund, Großbrand oder Seuchenfall. Schnittstellen gibt es zum Deutschen Wetterdienst und zu den Landeshochwasserzentralen. BIWAPP wurde von der Marktplatz GmbH in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen, kreisfreien Städten und weiteren Katastrophenschutzbehörden entwickelt. Das Landratsamt bietet mit BIWAPP eine weitere Möglichkeit, die Bevölkerung im Katastrophenfall zu warnen. Parallel dazu sollen über BIWAPP neben Warnmeldungen auch regional relevante Informationen an die Bevölkerung gegeben werden können.
Was kostet die App den Nutzer?
Beide Apps – BIWAPP und NINA – können von jedem Bürger kostenlos über die entsprechenden Download-Portale auf das Smartphone geladen werden.
Die Kosten für BIWAPP belaufen sich für das Landratsamt auf ca. 2.500 Euro pro Jahr. Die App NINA wird für die nächsten zwei Jahre kostenlos für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.
Sturmschaden 2018
NINA – die nationale Warnapp
Über diese App können alle wichtigen Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen empfangen werden. Technischer Ausgangspunkt ist das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS), zu welchem in Sachsen derzeit die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen und das Führungs- und Lagezentrum des Sächsischen Innenministeriums Zugang haben. NINA warnt für Orte, die der Bürger individuell einstellen kann, aber auch für den aktuellen Standort. Weiterhin enthält diese App Notfalltipps, die den Bürger über das Verhalten in Gefahrensituationen informiert. Die App NINA wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Kooperation mit weiteren Partnern entwickelt. Sie wird vom Bund über den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. BIWAPP ist vor allem von regionaler Bedeutung. NINA sollten sich vor allem diejenigen zulegen, die viel in Deutschland umherreisen.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Sicherheit und Ordnung
Tel.: 03501 515-4301
E-Mail: sicherheit-und-ordnung@landratsamt-pirna.de
Was tun bei hohen Strom- und Heizkosten?
Wie schnell sich die Rädchen im Stromzähler drehen, liegt meist in eigener Hand. Um Energieverbrauchsfallen zu finden, ist es wichtig, sich einen Überblick über den Strom- und Wärmeverbrauch zu verschaffen. Private Haushalte, Wohnungseigentümer sowie private Vermieter erhalten Hilfe durch die anbieterneutralen Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese kommen ins Haus und bewerten die energetische Situation vor Ort. Im Ergebnis erhalten Sie einen Bericht mit den Ergebnissen dieses Gebäude-Checks sowie Handlungsempfehlungen. Der Gebäude-Check hat einen Wert von 226,00 Euro. Der Eigenkostenanteil für den Verbraucher beträgt aber nur 20,00 Euro. Die Differenz trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Einen Termin gibt es unter Telefon 0173 4091961.
Empfehlungen aus dem Sächsischen Wolfmanagement
Auch wenn sich Wölfe in Sachsen nicht überall territorial etabliert haben, muss in ganz Sachsen mit ihrem Auftauchen gerechnet werden.
Anlässlich der bevorstehenden Weidesaison sollte darum jeder Tierhalter die Schutzmaßnahmen für seine Weidetiere vor Wolfsübergriffen überprüfen und ggf. verbessern. Wenn es zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere kommt werden Schafe, Ziegen und Wild im Gatter am häufigsten von Wölfen gerissen, da sie gut in deren Beuteschema passen. Wölfe unterscheiden nicht zwischen Wild- und Nutztier, daher ist es wichtig, dem Wolf den Zugang zu Nutztieren zu erschweren.
Herdenschutzmaßnahmen garantieren zwar keinen 100 %-igen Schutz, können jedoch Übergriffe durch den Wolf effektiv reduzieren. Nachfolgende Maßnahmen haben sich gemäß den hiesigen sowie internationalen Erfahrungen als wirkungsvoll erwiesen.
Schafe, Ziegen und Wild in Gattern
Elektrozäune mit einer Höhe von 100 cm bis 120 cm bieten einen wirksamen Schutz. Sowohl Netzzäune als auch stromführende Litzenzäune (mit mindestens fünf Litzen) sind geeignet. Wo die Möglichkeit besteht, ist das Einstallen über Nacht bei kleineren Tierbeständen empfehlenswert.
Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material verursachen, anders als Elektrozäune, beim Wolf keinen Schmerz, wenn er diese berührt. Erfahrungsgemäß können sie von Wölfen leicht untergraben, übersprungen oder überklettert werden, weshalb sie nicht empfohlen werden.
Bei Wildgattern ist besonders auf einen Schutz vor dem Untergraben der Umzäunung durch den Wolf zu achten. Um dies zu verhindern, kann zusätzlich eine Zaunschürze aus Knotengeflecht oder eine bodennahe, stromführende Drahtlitze verwendet werden.
Tierhalter sollten ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese ggf. zeitnah beseitigen. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein. Über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen. Bei stromführenden Zäunen sind eine ausreichende Spannung (mind. 2.500 V) über die gesamte Zaunlänge und eine gute Erdung wichtig. Die Zäune sollten nicht durchhängen, sondern die empfohlene Höhe von 100-120 cm auf der gesamten Zaunlänge aufweisen. Außerdem sollte die Koppel nicht zu klein sein, damit die Tiere bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht ausbrechen.
Rinder und Pferde
Aufgrund der Seltenheit von Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde in Sachsen, gibt es für diese Nutztierarten derzeit keinen definierten Mindestschutz. Die Zahlung von Schadensausgleich ist also nicht an die Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen gebunden. Beim Bau von Weidezäunen sollte allerdings die gute fachliche Praxis in der Weidetierhaltung (siehe AID-Broschüre „Sichere Weidezäune“, ISBN 978-3-8308-1221-0) Beachtung finden. Möchten Rinder- oder Pferdehalter ihre Koppel sicherer gestalten, ist ein stromführender Litzenzaun, bestehend aus 5 Litzen (Litzenhöhe: 20, 40, 60, 90, 120 cm), empfehlenswert.
Kälber und Fohlen, die sich in der Herde befinden, sind in der Regel durch die Wehrhaftigkeit der erwachsenen Tiere geschützt. Das Risiko eines Übergriffs steigt, wenn Jungtiere die Möglichkeit haben, sich aus der Koppel zu entfernen. Die Zäune sollten daher so aufgebaut sein, dass Jungtiere die Koppel nicht verlassen können. Hierfür sind stromführende Litzenzäune (siehe oben) gut geeignet.
Beratung zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" NE / 2014 Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern) fördern zu lassen. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für Tierhalter im landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerb. Der Fördersatz liegt bei 80 % der förderfähigen Ausgaben (vom Netto).
Bei Fragen zum Herdenschutz bzw. zur Förderung von Schutzmaßnahmen stehen den Tierhaltern folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Klausnitzer vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie in Roßwein, OT Haßlau (Tel. 0151 50551465, Email: Herdenschutz@Klausnitzer.org), zuständig für die Landkreise Nordsachsen, Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirge und Vogtland sowie die Städte Leipzig und Chemnitz.
Herr Klingenberger von der Biosphärenreservatsverwaltung in Malschwitz, OT Wartha (Tel.: 0172 3757 602, Email: andre.klingenberger@smul.sachsen.de), zuständig für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Stadt Dresden.
Die Beratung ist kostenfrei und kann auch vor Ort stattfinden.
Schadensausgleich
Im Freistaat Sachsen werden Schäden, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden kann, auf Grundlage von § 40 Abs. 6 SächsNatSchG finanziell ausgeglichen. Dies gilt für alle Haus- und Nutztierarten.
Bei Schaf- und Ziegenhaltern sowie Betreiber von Wildgattern ist der Anspruch auf Schadensausgleich an die Einhaltung der Kriterien für den Mindestschutz gebunden. Dazu gehören für Schaf- und Ziegenhalter mind. 90 cm hohe Elektrozäune mit ausreichender Spannung (mind. 2500 V) oder für Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern mind. 120 cm hohe Festzäune. Die Koppel muss zudem an allen Seiten auch zu Gewässern geschlossen sein und überall einen festen Bodenabschluss aufweisen.
Halter von Rindern, Pferden oder anderen Haus- und Nutztierarten haben bei einem Wolfsübergriff, unabhängig vom Mindestschutz, Anspruch auf Schadensausgleich.
Voraussetzung für die Zahlung von Schadensausgleich ist eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes vor Ort. Dafür muss die Meldung des Schadens durch den Tierhalter zeitnah innerhalb von 24 Stunden an das Landratsamt erfolgen. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes, an Wochenenden oder Feiertagen, kann der Kontakt zu den Rissgutachtern auch über die Rettungsleitstellen hergestellt werden.
Im Monitoringjahr 2016/2017 wurden im Freistaat Sachsen 14 Wolfsrudel und 4 Wolfspaare nachgewiesen. Der Wolf breitet sich weiter aus, so dass auch außerhalb der bekannten Wolfsgebiete jederzeit fast überall im Freistaat mit Wölfen gerechnet werden kann.
Hinweise aus der Bevölkerung, vor allem Sichtungen von Wölfen, liefern wichtige Informationen über das Vorkommen, die Entwicklung und das Verhalten der Wölfe. Bitte melden Sie Wolfshinweise an Ihr Landratsamt, an das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ (s. unten) oder an das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland (Tel. 035727 57762, kontakt@lupus-institut.de).
Mehr Informationen zum Wolf in Sachsen:
Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“
Am Erlichthof 15
02956 Rietschen
Tel. 035772 46 76 2
Fax. 035772 46 77 1
E-Mail: kontaktbuero@wolf-sachsen.de
Internet: www.wolf-sachsen.de
In den vergangenen Herbst- und Wintermonaten haben gleich mehrere Stürme dem Wald in unserer Region stark zugesetzt. Über alle Waldbesitzarten hinweg liegen vornehmlich Nadelhölzer geworfen und gebrochen am Boden. Besonders vereinzelt liegende Stämme werden rasch übersehen und machen die Aufarbeitung mühselig. Diese Hölzer bieten ideales Brutmaterial für die Borkenkäferarten und führen zu einer starken Gefährdung benachbarter Nadelholzbestände.
Für die Waldbesitzer gilt jetzt folgendes:
Bei längerfristiger Holzlagerung ist ein Mindestabstand von 500 m (besser weiter) zu Waldflächen (Nadelholzbestände) zu berücksichtigen. Ziel ist es, bruttaugliches Holz vor Beginn der ersten Schwarmperiode der Borkenkäferarten, die Ende April/Anfang Mai beginnt, aus dem Wald zu entfernen und damit einer verstärkten Vermehrung der Borkenkäferpopulationen vorzubeugen.
Weißes Bohrmehl an frisch eingeschlagenem Holz ist ein Zeichen für den Befall durch den Gestreiften Nadelnutzholzborkenkäfer. Diese Borkenkäfer legen im Holz ihre Eier ab und schleppen in die dafür angelegten Gänge Pilze ein, die das Holz schwarz verfärben. Beides führt zu erheblicher Wertminderung des Holzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können geeignete Firmen mit spezieller Zertifizierung gefährdete Polter chemisch behandeln.
Die Bemühung um eine zeitnahe Aufarbeitung der Schäden im Privatwald obliegt dem Waldbesitzer. Die Aufarbeitung von Sturmholz sollte soweit wie möglich speziell ausgebildeten Fachfirmen überlassen werden. Insbesondere größere Wurf- und Bruchverhaue sollten nur mit forstlicher Großtechnik entzerrt werden. Momentan sind die Kapazitäten der Forstunternehmer vor Ort, aufgrund der großflächigen Schadsituation, stark ausgelastet.
Bei der eigenständigen Sturmholzaufbereitung ist zwingend auf die Belange von Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei Waldarbeiten zu achten, d. h. das Tragen von Helm, Schnittschutz- & Warnkleidung ist obligatorisch. Aus Sicherheitsgründen (Rettungskette) ist es besonders wichtig, im Wald niemals alleine zu arbeiten. Darüber hinaus ist die Teilnahme an einer speziellen Schulung zum sachkundigen Umgang mit der Motorsäge, insbesondere für die Aufarbeitung von unter Spannung stehendem Holz, nicht zuletzt im Hinblick auf Unfallversicherungsbelange, sehr zu empfehlen. Diese Schulung bietet u. a. der Forstbezirk Bärenfels (SBS) an.
Der Holzmarkt ist momentan ebenfalls durch das erhöhte Aufkommen von Schadholz geprägt. Dadurch gestaltet sich der Holzabsatz zurzeit schwierig.
Zur Bewältigung größerer Mengen von Schadholz stehen Ihnen die Revierförster für Privat- und Körperschaftswald gerne beratend zur Seite. Sie vermitteln im Bedarfsfall den Kontakt zu den Forstunternehmen.
Revier Altenberg
(Gemeinden Glashütte, Altenberg, Hermsdorf/Erzgebirge)
Herr Göbel 035056 23710 Stephan.Goebel@smul.sachsen.de
Revier Spechtshausen
(Gemeinden Hartmannsdorf-Reichenau, Klingenberg, Dippoldiswalde, Freital, Kreischa, Wilsdruff)
Herr Hänel 035203 39066 Matthias.Haenel@smul.sachsen.de
Weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen erhalten Waldbesitzer auch bei den Forstbetriebsgemeinschaften. Für den Bereich des Forstbezirkes Bärenfels sind das die FBG „Freiberger Land“ sowie die FBG „Gutsholz“.
Weitere Informationen zur Privatwaldbewirtschaftung im Waldbesitzerportal unter:
https://www.sbs.sachsen.de/waldbesitzer-portal-8319.html
Hinweis zum Fällungszeitraum
Gehölze dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar gefällt werden. Innerhalb der Vegetationszeit (vom 1. März bis 30. September) ist das Fällen von Gehölzen verboten. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Das Antragsformular und alle erforderlichen Hinweise dazu finden Sie auf der Internetseite www.landratsamt-pirna.de.
Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Herr Balkowski (Tel. 035204 463-316), wenden.