Anhand der Personenstandsregister der Stadt Wilsdruff werden Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften der Personenstandsregister ausgestellt. Diese können persönlich oder online beantragt werden. Der Personenstandsfall muss in der Stadt Wilsdruff oder in einem Ortsteil, der heute eingemeindet ist, eingetreten sein.
Die Personenstandsregister werden nur befristet im Standesamt aufbewahrt.
Die Aufbewahrungsfristen betragen für:
Nach Fristablauf werden diese Personenstandsregister an das Kreisarchiv Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgegeben.
Personenstandsurkunden werden persönlich beantragt. Die Ausstellung erfolgt bei Vorsprache im Standesamt vorwiegend sofort. Eine persönliche Beantragung empfehlen wir, wenn es eilt! Antragsberechtigt ist auch, wer mit Vollmacht der Person vorspricht, auf welche sich der Registereintrag bezieht.
Die Urkunden können persönlich, auf dem Postweg oder per E-Mail angefordert werden.
Für die Ausstellung der Personenstandsurkunden sind zur betreffenden Person folgende Angaben erforderlich:
Eine Eingangsbestätigung zur Anforderung einer Personenstandsurkunde erhalten Sie nicht. Sie bekommen die bestellten Urkunden mit Rechnung zugesandt. Wir bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Nach § 62 Absatz 1 Personenstandsgesetz werden Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z. B. durch eine Vollmacht. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde im Format A4, Format A5 oder als mehrsprachiger Auszug aus einem Personenstandseintrag wird eine Gebühr von 15,00 Euro fällig. Jedes weitere Exemplar derselben Urkunde kostet 7,00 Euro. Beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregistern kosten 15,00 Euro.
Antragsberechtigten Personen wird auf Antrag auch die Geburtsuhrzeit mitgeteilt. Diese Auskunft kostet 7,00 Euro.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben zur gesuchten Person können Suchgebühren je nach Aufwand von 25,00 Euro je angefangene halbe Stunde entstehen, höchstens jedoch 225,00 Euro. Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben sind, z. B. zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Sozialhilfe, der Gewährung von Kinder- und von Erziehungsgeld.