Das Familienbuch wurde in Deutschland in der Zeit von 1958 bis 2008 geführt und bei der Eheschließung der Ehegatten oder auf Antrag für eine im Ausland geschlossene Ehe angelegt.
Dieses Familienbuch wird seit dem 1. Januar 2009 als Heiratsregister fortgeführt und Urkunden daraus werden beim Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Sie können persönlich, auf dem Postweg oder per E-Mail angefordert werden. Für eine Urkunde ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.
Das Familienbuch auf Antrag ist nunmehr durch die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland abgelöst.