Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt beim Standesamt des Wohnsitzes des Austretenden.
Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften bzw. Kirchen werden im Standesamt Wilsdruff entgegen genommen.
Ledige Bürger legen dafür bitte
und, sofern vorhanden,
vor.
Verheiratete, geschiedene oder verwitwete Bürger benötigen zusätzlich
Es ist eine Gebühr in Höhe von insgesamt 35,00 Euro zu entrichten.