Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Im Standesamt Wilsdruff können Anträge auf Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gestellt werden. Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Prüfung des Antrags vom Standesamt zuständig.

Im Internetauftritt des Oberlandesgerichts finden Sie sehr übersichtlich dargestellt, welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen.

Oberlandesgericht Dresden

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Ist die Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe im Zusammenhang mit einer Geburt, neuen Eheschließung oder eines Sterbefalls notwendig, wird dies im entsprechenden Verfahren mit eingeleitet.

 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130