Im Standesamt Wilsdruff können Anträge auf Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile gestellt werden. Das Oberlandesgericht Dresden ist für die Prüfung des Antrags vom Standesamt zuständig.
Im Internetauftritt des Oberlandesgerichts finden Sie sehr übersichtlich dargestellt, welche Unterlagen beim Standesamt vorgelegt werden müssen.
Ist die Anerkennung der im Ausland geschiedenen Ehe im Zusammenhang mit einer Geburt, neuen Eheschließung oder eines Sterbefalls notwendig, wird dies im entsprechenden Verfahren mit eingeleitet.