Abwassergebühren

Die Abwassergebühr des Abwasserzweckverbandes "Wilde Sau" für in öffentliche Kanäle eingeleitetes und durch ein Klärwerk gereinigtes Abwasser beträgt ab 01.01.2017:

2,95 EUR/ m3.

Für Abwasseranschlüsse wird entsprechend der Zahl der eingebauten Hauptwasserzähler (Wasseruhr) und der Größe des Wasseranschlusses eine monatliche Grundgebühr pro Abrechnungseinheit erhoben. Diese beträgt für einen Wasseranschluss:

a)    bis 5 cbm/h Qmax          10,25 EUR pro Monat

b)    bis 10 cbm/h Qmax        12,80 EUR pro Monat

c)    bis 20 cbm/h Qmax        15,35 EUR pro Monat

d)    DN 50                            30,00 EUR pro Monat

e)    DN 80                            61,35 EUR pro Monat.

(Erklärung: cbm/h – Kubikmeter pro Stunde, Qmax – maximaler Durchfluss).

Für dezentrale Abwasseranlagen gemäß § 19 Abs. 1  wird eine jährliche Grundgebühr erhoben:      

38,08 EUR/ Jahr.

Die Gebühr für in öffentliche, nicht an ein Klärwerk angeschlossene Kanäle eingeleitetes Abwasser beträgt:  

1,52 EUR/ m3.

Die Entsorgungsgebühr für aus abflusslosen Gruben zur Reinigung im Klärwerk angeliefertes Abwasser beträgt gemäß § 45 Abs. 1: 

14,45 EUR/ m3.

Die Entsorgungsgebühr für aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben zur Reinigung ins Klärwerk angelieferter Fäkalschlamm beträgt gemäß § 45 Abs. 1:         

18,64 EUR/ m3.

Die Anfahrtpauschale für die Entsorgung von dezentralen Anlagen beträgt pro Anfahrt:

20,20 EUR.

Die Gebühren sind in §§ 45 ff. der Abwassersatzung des AZV "Wilde Sau" festgelegt.