Friedensrichter

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff wählte am 28. April 2022 Marco Broscheit zum Friedensrichter und Sabine Neumann zur stellvertretenden Friedensrichterin.

 
Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist:
 
„Schlichten statt Richten"
 
Unter dem Motto „Schlichten statt Richten" tragen Friedensrichterinnen und Friedensrichter - im Folgenden nur Friedensrichter genannt - auch in der Stadt Wilsdruff dazu bei, dFriedensrichter SR April 2022.jpgass sich „Streithähne" ohne Einschaltung des Gerichts einigen können. Das gelingt vor allem mit Einfühlungsvermögen, viel Geduld sowie der Bereitschaft und der Fähigkeit, den Parteien zuzuhören und ausgleichen zu können.
 
Friedensrichter:
Das ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich. Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ist für die Aus- und Fortbildung der Friedensrichter zuständig.
 
Aufgaben der Friedensrichter:
Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen ohne dass ein „Urteil“ gesprochen wird. Damit gibt es im Schiedsverfahren keine Sieger und natürlich auch keine Verlierer. Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann. Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. geht. Die geeigneten Ansprechpartner sind die Friedensrichter auch beim Täter-Opfer-Ausgleich. Hier bestimmt die Staatsanwaltschaft, ob und durch wen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.
 
Verfahrenskosten und Ablauf:
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und Zeit sparend. Die Verfahren sind nicht öffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann bei den zuständigen Friedensrichtern entweder schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Beschuldigung/Forderung enthalten. Es ist in der Regel ein Kostenvorschuss (ca. 50,00 Euro) bei der Antragstellung zu entrichten.

Gern können Sie sich auch telefonisch unter 0162/2673564 oder per e-mail: marco.broscheit@friedensrichter.de informieren.

 

Marco Broscheit            Sabine Neumann

Friedensrichter              stellv. Friedensrichterin

 

 
Sprechzeit:
Am 2. Dienstag im Monat von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus Wilsdruff (Markt 1 in Wilsdruff).

Schiedsstelle
Ansprechpartner:
Marco Broscheit und Sabine Neumann
Adresse:
Nossener Straße  20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
0351 65850559
Mobil:
0162 2673564 (Marco Broscheit)