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Allgemeinverfügung über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen ab 19. Januar 2021 bis zum 31. März 2021.
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26. November 2020 zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur, gültig bis zum 31. Januar 2021.
1. Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 11. Januar bis 7. Febrauar 2021
Antworten auf häufig gestellte Fragen:
2. Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten ab 31. August 2020
Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Alle einrichtungsfremden Personen, wie etwa Eltern, müssen bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. An Schulen wird Lehrkräften und Schülern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Schulen können allerdings eine Maskenpflicht für diese anordnen. Das sieht die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vor, die am 31. August in Kraft treten und bis zum 21. Februar 2021 gelten wird.
2.2 Musterformular Gesundheitsbestätigung (*.pdf, 0,20 MB)
4. Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung ab 2. November 2020
Merkblatt Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen
Ausführliche aktuelle Informationen finden Sie beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter
www.landratsamt-pirna.de/coronavirus.html
Auf Facebook bietet der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine eigene Seite an, auf der die neusten Informationen aus dem Landkreis geteilt und kommentiert werden. Sie sind herzlich dazu eingeladen auch auf diesem Wege aktuelle Informationen zum Geschehen im Landkreis zu erhalten:
Weitere aktuelle Informationen:
Sollte ein echter Verdacht auf eine Coronavirusinfektion bestehen, ist der Hausarzt – in dringenden bzw. schweren Fällen die Notaufnahme – nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme aufzusuchen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die 116 117 anzurufen.