Zur Thematik führte die Stadt Wilsdruff am 26. November 2025 einen „Info-Markt“ durch, um entsprechend für alle die Möglichkeit der Informationsbeschaffung zu gewährleisten und damit alle Bürger auf einen Wissensstand bringen zu können. Aufbauend darauf sollte seitens der Stadt eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen eines Workshops erarbeitet und durch den Stadtrat beschlossen werden.
Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Die Einsicht in den Plan und die formelle Beteiligung waren im Zeitraum vom 07.05. bis 06.07.2026 möglich. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Wilsdruff in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Zur Vorbereitung der Stellungnahme fand am 4. Juni der kommunale Workshop statt. An diesem haben Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen teilgenommen. Hierzu zählten Mitglieder des Stadtrates und der Ortschaftsräte, Vertreter einer Bürgerinitiative, des Businessnetzwerks, der Landwirtschaft, der Kirchen sowie der Schulen. Begleitet und moderiert wurde der Workshop durch das Kommunikationsinstitut IKOME | Steinbeis Mediation.
Im Ergebnis dieses Workshops konnte eine Stellungnahme erarbeitet werden, die im weiteren Prozess als Stellungnahme der Stadt Wilsdruff beim Regionalen Planungsverband eingereicht wurde.
Aktuelle Planentwurfsunterlagen
Vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 konnten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung Stellungnahmen zum Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung beim Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge einreichen.
Zahlreiche Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet
Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link abrufbar:
https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles
Windenergie in Deutschland, im Freistaat Sachsen und in Wilsdruff
Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende in Deutschland, auch im Freistaat Sachsen. Der Ausbau der Windenergie ist Teil der Bemühungen die Klimaziele zu erreichen und den CO²-Ausstoß zu reduzieren.
Die Windenergieversorgung in Sachsen hat in den letzten Jahren zugenommen, jedoch gibt es auch Herausforderungen, wie die Akzeptanz der Bevölkerung, der Schutz von Naturräumen und die Integration von Windkraftanlagen in bestehende Landschaften. Daher wird in Sachsen ein strukturiertes Verfahren zur Planung und Genehmigung von Windkraftprojekten verfolgt, das sowohl die Bedürfnisse der Energieversorgung als auch den Schutz von Umwelt und Natur berücksichtigt.
Ausgangspunkt rund um das Thema Windenergie in Deutschland ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Dieses verpflichtet jedes Bundesland Mindestflächen für Windenergie bereitzustellen.
Für Sachsen gelten:
1,3 % der Landesfläche bis 31.12.2027
2,0 % der Landesfläche bis 31.12.2032
Die Regionalen Planungsverbände müssen Flächen so ausweisen, dass diese Ziele erreicht werden. Ein regionaler Planungsverband ist eine Organisation, die für räumliche Planung und Entwicklung einer bestimmten Region zuständig ist. Er setzt die Raumordnung und Regionalplanung um, die für die nachhaltige Nutzung von Flächen, Infrastruktur und Ressourcen sorgt. Die Stadt Wilsdruff ist Teil des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal Osterzgebirge.
Die Regionalen Planungsverbände sind verantwortlich für:
- Erstellung des Regionalplans
- Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergie
- Anwendung der gesetzlichen Vorgaben
- Durchführung von Umweltprüfung, Beteiligung und Abwägung
Sie sind die Fach- und Abwägungsinstanz, die alle Belange sammelt, gewichtet und in Karten überführt.
Wichtige Effekte bei der Flächenausweisung sollen sein:
- Der Planungsverband muss geeignete Gebiete ausweisen → keine „Nullplanung“ mehr möglich.
- Die Flächen müssen planungsrechtlich gesichert sein (Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung).
- Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, greifen Übergangs- und Ersatzmechanismen (z. B. erleichterte Genehmigungen auch außerhalb ausgewiesener Gebiete).
Weitere wichtige gesetzliche Regelungen auf Bundesebene sind das Raumordnungsgesetz, Umwelt und Naturschutzrecht und das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses regelt u.a. die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich (§35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Aber durch Vorranggebiete im Regionalplan können diese Privilegierungen ausgeschlossen werden und dadurch sind Windkraftanlagen (WKA) nur noch in den festgelegten Gebieten zulassen. Durch die Kommune könnte mittels Bauleitplanung zusätzliche Flächen bereitgestellt werden, sofern die Flächen dazu grundsätzlich geeignet wären.
Was ist ein Vorranggebiet?
Im Vorranggebiet Wind ist die Windenergie bevorzugt. Andere Nutzungen dürfen diesem Ziel nicht widersprechen. Außerhalb dieser Gebiete ist Windenergie grundsätzlich unzulässig.
Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind
Das Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans Wind ist mehrstufig und umfasst eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden, den betroffenen Kommunen und der Bevölkerung. Der Prozess soll sicherstellen, dass alle relevanten Interessen und Kriterien berücksichtigt werden, um einen ausgewogenen und gerechten Plan zu entwickeln.
Den aktuellen Stand und weitere Informationen rund um den Regionalen Planungsverband und des Aufstellungsverfahrens zum Regionalplan Wind finden Sie unter
https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind