Die Listen der Kulturdenkmale ist erreichbar über http://www.denkmalpflege.sachsen.de/.
Darin ist auch ersichtlich, dass das Landesamt für Denkmalpflege die Verantwortung für die Aktualität dieser Listen hat.
Bitte beachten Sie:
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese Liste oder von der Kartierung abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein. Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt nur, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. nur die Fassade).
- Die Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Dies gilt auch für die kartenmäßige Darstellung, die kein amtliches Verzeichnis ist.
- Soweit eine rechtsverbindliche Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes gewünscht wird, kann der Eigentümer bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einen (kostenpflichtigen) Bescheid auf Grundlage des § 10 Absatz 3 Satz 2 des SächsDSchG beantragen.
- Der Besuch des Online-Portals ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden. Jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals oder seiner näheren Umgebung bedarf gemäß § 12 SächsDSchG einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Sie ist bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.