Nachbeurkundung
Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben?

Es ist möglich in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren die Geburt, den Sterbefall oder eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts nachbeurkunden zu lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können.

Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

  • Bei Geburt: Die Person, deren Geburt im Ausland nachbeurkundet werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Bei Tod: Der Verstorbene hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen.
  • Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft: Einer der Ehegatten/Lebenspartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Das Standesamt Wilsdruff ist für die Nachbeurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles zuständig. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, können Sie vorab telefonisch erfragen oder Sie informieren sich verbindlich während der Sprechzeiten bei der Standesbeamtin. Diese informiert Sie auch, ob Sie antragsberechtigt sind, welche Gebühren entstehen und ob konkret das Standesamt Wilsdruff zuständig ist.

Informationen zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erhalten Sie nur persönlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin!


 

Standesamt Wilsdruff
Ansprechpartner:
Anja Schlechte / Lara Kühne / Çağla Yalçinkaya
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-130