Ortschaftsräte
Ortschaftsverfassung in der Stadt Wilsdruff

 

Die Hauptsatzung der Stadt Wilsdruff regelt, dass in den Ortschaften Braunsdorf (Braunsdorf, Kleinopitz, Oberhermsdorf), Grumbach, Helbigsdorf/Blankenstein, Herzogswalde, Kaufbach, Kesselsdorf, Limbach/Birkenhain und Mohorn/Grund die Ortschaftsverfassung eingeführt wird. Für benannte Ortsteile wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher bestellt. Desweiteren legt § 15 der Hauptsatzung die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Ortsteile fest.

Aufgaben der Ortschaftsräte nach § 67 Absatz 1 SächsGemO:

 

(1) Soweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Gemeinderat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm nach Absatz 3 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in folgenden Angelegenheiten:

  1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen;
  2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;
  3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;
  4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;
  5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft;
  6. die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften;
  7. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.

Der Gemeinderat kann die Angelegenheiten im Einzelnen abgrenzen und allgemeine Richtlinien erlassen.