Die Hauptsatzung der Stadt Wilsdruff regelt, dass in den Ortschaften Braunsdorf (Braunsdorf, Kleinopitz, Oberhermsdorf), Grumbach, Helbigsdorf/Blankenstein, Herzogswalde, Kaufbach, Kesselsdorf, Limbach/Birkenhain und Mohorn/Grund die Ortschaftsverfassung eingeführt wird. Für benannte Ortsteile wird jeweils ein Ortschaftsrat gebildet und ein ehrenamtlich tätiger Ortsvorsteher bestellt. Desweiteren legt § 15 der Hauptsatzung die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten der einzelnen Ortsteile fest.
(1) Soweit nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Gemeinderat ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Bürgermeister obliegen, entscheidet der Ortschaftsrat im Rahmen der ihm nach Absatz 3 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in folgenden Angelegenheiten:
Der Gemeinderat kann die Angelegenheiten im Einzelnen abgrenzen und allgemeine Richtlinien erlassen.