Ausschreibungen & Vergaben

Die Stadt Wilsdruff ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, entsprechend den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Liefer- und Dienstleistungen (VOL), zu vergeben.

Öffentliche Ausschreibungen von Bau-, Liefer- bzw. Dienstleistungen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de veröffentlicht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

screen-start-evergabe-de-NEU.png


Aktuelle Ausschreibungen:

Ausschreibung Gewerbefläche GFl. 3 Hühndorfer Straße

Die Stadt Wilsdruff beabsichtigt den Verkauf der im Plan mit GFl. 3 bezeichneten Gewerbefläche innerhalb der Gemarkung Wilsdruff (Teilfläche des Flurstücks 727/103).  

Es handelt sich um ein ca. 7.350 m² großes Areal im Bereich des Bebauungsplanes 31 (Gewerbegebiet „Hühndorfer Straße“), welches wiederum südlich an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet „Hühndorfer Höhe“ angrenzt.

Es ist zu beachten, dass die geplante Zufahrt, ausgehend von der Hühndorfer Straße (orange), nicht mit veräußert wird. Von der Veräußerung ist ausschließlich der grau hinterlegte Bereich mit der Bezeichnung „GFl. 3“ betroffen. 

Ausschreibung Gewerbefläche GFl. 3 Hühndorfer Straße.JPG

Ausschreibung Gewerbefläche GFl. 3 Hühndorfer Straße Bild 2.JPG

Als zulässige Art der baulichen Nutzung wurde die Festsetzung GE (Gewerbe-gebiet) getroffen. Als Maß der baulichen Nutzung wurde eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.  

Die tatsächliche Höhe eines Gewerbegebäudes im Gewerbegebiet darf 16 Meter nicht überschreiten. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden ausschließlich durch Baugrenzen bestimmt, die eine maximale Ausnutzung der festgesetzten Nutzungsart und eine größtmögliche Variabilität bei der konkreten baulichen Ausformung gewährleisten. 

Der Anbauverbotsbereich beläuft sich auf 10 Meter Breite zur Hühndorfer Straße (K 9034).  

Bei der Projektplanung sollte darauf geachtet werden, zu errichtende Baukörper (Gebäude/Hochbaumaßnahmen) mit einer größtmöglichen Entfernung zum Areal des Aussichtspunktes (ÖG2) einzuordnen, wobei der Abstand zwischen ÖG2 und der laut B-Plan 31 festgesetzten Baugrenze (ca. 13 m) so weit als möglich zu vergrößern ist.

Ausschreibung Gewerbefläche GFl. 3 Hühndorfer Straße Bild 3.JPG 

Das Halten und Parken von Lkw und Pkw auf der Hühndorfer Straße (K 9034) ist ausgeschlossen. Die für den Gewerbestandort erforderlichen Park- und Stellplätze sind innerhalb des Grundstücks einzuordnen und zwar wünschenswerterweise entlang der westlichen bzw. südwestlichen Baugrenze. 

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Die Erschließungsplanung ist beauftragt.  

Vorsorglich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die sich derzeit auf dem Ausschreibungsgrundstück befindlichen Lehmhalden für den Bau und die Modellierung des im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes 31 zu errichtenden Rückhaltebeckens genutzt und zu gegebener Zeit verbracht werden. 

Das Mindestgebot für die gegenständliche Fläche von ca. 7.350 m² wird auf

80,00 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Das Mindestgebot gilt ebenso für Gebote über Teilflächen. Der endgültige Kaufpreis ergibt sich aus der tatsächlichen Kauffläche, welche wiederrum aus dem Ergebnis der erforderlichen Katastervermessung zur Teilung am gegenständlichen Flurstück 727/103 der Gemarkung Wilsdruff resultiert. 

Die Kosten für die Herausmessung der Gewerbefläche 3 sowie für eine eventuelle Parzellierung trägt der jeweilige Erwerber. Bei mehreren Erwerbern (Teilflächenerwerb) findet eine entsprechende Kostenaufteilung statt. 

Dem Gebot sind zwingend

  • ein aussagekräftiges Nutzungs- sowie Finanzierungskonzept,
  • die geschätzte Anzahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und
  • eine Beschreibung der anzusiedelnden Branche(n)

beizufügen sowie

  • Angaben zur Annahme über die Höhe der anfallenden Gewerbesteuer

zu treffen. 

Gebote sind bis zum 4. Juli 2025 im verschlossenen Umschlag unter Angabe des Angebotskennzeichens 880.612-72-5 (Bitte sichtbar auf dem Umschlag anbringen!)zu übermitteln an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff. 

Angebote, welche nach dem angegebenen Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. 

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Gebot, unter wesentlicher Berücksichtigung der geplanten, künftigen Nutzung sowie unter Wahrung der Interessen der Stadt Wilsdruff. Die Erteilung des Zuschlages erfolgt vorbehaltlich einzubeziehender Gremien der Stadt Wilsdruff. Die Stadt Wilsdruff behält sich die Aufhebung der Ausschreibung vor, sollte keines der eingereichten Angebote wirtschaftlich annehmbar sein. 

Eine Veräußerung erfolgt ausschließlich in Verbindung mit der Verpflichtung zur Bebauung innerhalb von drei Jahren ab Grundstückserwerb. 

Bei Fragen zum angebotenen Objekt ist das Bauamt der Stadt Wilsdruff, innerhalb der regulären Öffnungszeiten, unter der Telefonnummer 035204 463-314 zu kontaktieren. Gleiches gilt bei Bedarf in Bezug auf eine digitale Übersendung des Bebauungsplanes 31 „Hühndorfer Straße“.


 

 


 

Ansprechpartner Ausschreibungen nach VOB:
Birgit Zohles
Adresse:
Nossener Straße  20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-311
Hinweise:
Vergaben, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung
Ansprechpartner Ausschreibungen nach VOL:
Patrick Goldschmidt
Adresse:
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-322
Hinweise:
Objektverwaltung, Winterdienst, Energiemanager