Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände können nach § 4 Abs. 1 SächsGemO ihre weisungsfreien Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Wenn ein Gesetz dazu ermächtigt, können auch Weisungsangelegenheiten durch Satzungen geregelt werden. Die Satzungsautonomie gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung und ermöglicht es der Gemeinde, ihr Ortsrecht individuell auszugestalten.
In der Stadt Wilsdruff gibt es zahlreiche Satzungen, die vorwiegend die Belange der Stadt Wilsdruff, des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung "Braunsdorfer Höhe" und des Abwasserzweckverbandes "Wilde Sau" regeln.
Auch Vereine haben zur Begründung ihrer Organisation eine Satzung. Diese wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts verfasst. In der Stadt Wilsdruff werden Vereine im Rahmen der Gestaltung des örtlichen Lebens mit Unterstützung der Stadt tätig. Besonders seien vor diesem Hintergrund, der Musikschulverein Wilsdruff e. V. und der Stadtverein Wilsdruff e. V. genannt. Die Stadt Wilsdruff hat die Gründung dieser Vereine besonders befördert, so dass auch diese Satzungen an dieser Stelle bereitgestellt werden.