Verkehrseinschränkungen

Die Stadt Wilsdruff bietet eine direkte Baustelleninformation an. Bitte nutzen Sie hierfür folgenden Link: Baustelleninformationssystem. Über die Eingabe des gewünschten Datums und den entsprechenden Ort erhalten Sie die erforderlichen Mitteilungen zu aktuellen Baustellen und Verkehrsbehinderungen.


 

Allgemein

Während der angezeigten Baumaßnahmen sind Einschränkungen oder Behinderungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs nicht auszuschließen. Bitte achten Sie auf die örtlichen Umleitungsempfehlungen.


 

Verkehrsregelung "Friedhofsstraße" ab 1. Oktober 2024

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wilsdruff wird die Verkehrsregelung der „Friedhofstraße“, ab Einmündung „Scheunenstraße“ bis zur Ausmündung „S 192/ Freiberger Straße“ ab dem 1. Oktober 2024 mittels Zeichen 220-10/20 im Rahmen eines Verkehrsversuches als Einbahnstraße beschränken. Die Einfahrt auf die „Friedhofstraße“ aus Richtung „S 192/ Freiberger Straße“ wird mit Zeichen 267 verboten. 

Diese Anordnung ergeht vorerst zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO. 

Die „Friedhofstraße“ ist eine Anliegerstraße, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheit auch grundsätzlich nur für diesen Anliegerverkehr ausgelegt ist. Mit einer Fahrbahnbreite von ca. 5,40 m ist ein Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen jeglicher Art ohne eine freie Parklücke als Ausweichstelle oder dem Ausweichen auf dem Gehweg grundsätzlich nicht möglich. Bei einem Ausweichverkehr in Folge von Stauerscheinungen, beispielsweise aufgrund der Vollsperrung der Anschlussstelle Wilsdruff, Fahrtrichtung Aachen der BAB4 sowie in der Gegenrichtung verschärft sich diese Situation.

Aus diesen Gründen soll mit der Einbahnstraßenregelung eine wirksame verkehrsregelnde Maßnahme zur Entschärfung der Engstelle erfolgen. 

Die neue Verkehrsregelung ist angemessen. Der zusätzliche Umweg von ca. 350 m ist für die Verkehrsteilnehmer (ausgenommen zu Fuß Gehende, die von den Verkehrszeichen nicht betroffen sind) zumutbar. Der zeitliche Mehraufwand liegt unter einer Minute (vorbehaltlich besonderer Verkehrssituationen z.B. Staugeschehen). 

Die Anordnung ergeht vorerst zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO für 6 Monate (1. Oktober 2024 bis 31. März 2025). Nach Ablauf des Erprobungszeitraums wird eine Evaluierung vorgenommen. Gern können Sie uns Ihre Erfahrungen/Eindrücke vor und während des Verkehrsversuches mitteilen. Bitte benutzen Sie hierzu folgende E-Mailadresse: VAO@svwilsdruff.de


 

Wilsdruff

Am 26. November 2024 wurde die temporäre Lichtzeichenanlage auf der „Nossener Straße“ auf Höhe „Bahndamm“ durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Betrieb genommen.