Die SachsenEnergie hat im Zuge des geförderten Glasfaserausbaus über Verzögerungen in einzelnen Bauabschnitten informiert. Gründe hierfür sind unter anderem parallele Bauprojekte, verkehrsbedingte Einschränkungen sowie notwendige technische Nacharbeiten.
Unabhängig davon schreitet der Ausbau weiter voran: Rund 300 Hausanschlüsse wurden bereits fertiggestellt.
In Kesselsdorf sind die Tiefbauarbeiten zu etwa 75 Prozent abgeschlossen, weitere Straßen folgen im Sommer. In Kleinopitz wurden zusätzliche Trassen gebaut und Anschlüsse aktiviert. Auch in Braunsdorf wird weiterhin gebaut; dort besteht noch die Möglichkeit, einen Anschluss zu erhalten. Die geplante Verbindung nach Grumbach kann in diesem Jahr jedoch nicht umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme des Gewerbegebietes in Kesselsdorf wurde auf den 30. Juni 2026 verschoben, um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.
In der Kernstadt Wilsdruff verzögern andere Baumaßnahmen den weiteren Ausbau, sodass einzelne Abschnitte voraussichtlich erst 2027 fertiggestellt werden.
Bis Ende des Jahres 2026 sollen insgesamt 1.095 Wohn-/Geschäftseinheiten ans Netz angeschlossen werden.
Grundstückseigentümer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, welche Post zum geförderten oder eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Telekommunikationsunternehmen erhalten, können die Möglichkeit der baldigen Erschließung ihrer Häuser, Wohnungen oder Gewerberäumlichkeiten mit schnellem Internet nutzen.
Landrat Michael Geisler bekräftigt: „Aufgrund der vorliegenden Förderbedingungen für die nächsten Ausbauprojekte sollte diese Chance von den angeschriebenen Eigentümern genutzt werden, um sich den Glasfaseranschluss zu den jetzigen Konditionen für seine Immobilie zu sichern und diese zukunftsfähig auszustatten“. Weiterhin führt er aus: „Die Erteilung der Gestattung zur baulichen Umsetzung auf dem Grundstück und im Haus verpflichtet weder zur Nutzung des Glasfaseranschlusses noch zum Abschluss eines Tarifvertrages. Der Anschluss kann zunächst ungenutzt bleiben und steht für eine spätere Nutzung zur Verfügung.“
Nach den Förderrichtlinien gelten alle Adressen, die im Rahmen aktueller Förderprojekte der Kommunen und des Landkreises oder durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau berücksichtigt sind, für spätere Förderprojekte nicht mehr als förderfähig. Es wird zukünftig an dieser Adresse kein geförderter Ausbau erfolgen. Das betrifft alle Adressen, bei denen dem Glasfaserausbau auf dem Grundstück durch die Eigentümer nicht aktiv zugestimmt wurde. Das Leerrohr für die Glasfaser wird in diesem Fall an der Grundstücksgrenze abgelegt und die bauliche Anbindung in das Haus muss dann mit einer Nachbeauftragung auf eigene Kosten erfolgen.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) informiert auf seiner Plattform „Das beste Internet“ (https://das-beste-internet.de/articles/wechsel-zu-glasfaser-ratgeber) darüber, warum es vorteilhaft sein kann, sich für einen Glasfaseranschluss zu entscheiden.
Auch langfristig wird der Umstieg auf Glasfaser an Bedeutung gewinnen. Das BMDS und die Bundesnetzagentur stellen die Vorgehensweise zum schrittweisen Übergang von den bisherigen Kupfernetzen zu Glasfasernetzen vor (https://bmds.bund.de/themen/digitale-infrastrukturen/glasfaser/kupfer-glasfaser-migration). Perspektivisch sollen kupferbasierte Netze dort abgeschaltet werden, wo eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur vorhanden ist. Nach aktuellen Planungen wird eine weitgehende Abschaltung der Kupfernetze in Deutschland etwa im Zeitraum 2035 bis 2040 erwartet.
Weiße und Dunkelgraue Flecken, die im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgebaut werden, sind in der Breitbandkarte (https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de) im Geoportal des Landkreises einsehbar.
Diese Maßnahmen werden gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. In der Bundesförderung wird freigestellt, dass die Länder den Eigenanteil der Kommunen übernehmen dürfen. Diesem Vorgehen ist der Freistaat Sachsen gefolgt und hat die Übernahme des Eigenanteils in seiner Richtlinie verankert. Somit ist es eine 100 %-Förderung ohne Eigenanteil für den Landkreis.
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Grund |
Baustand: Tiefbau zu 95% abgeschlossen Inbetriebnahme Ende Q4 2027 durch LKW-Fahrverbot in Stadt Wilsdruff verzögert am Netz |
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Herzogswalde |
Baustand: Q3 2026 Inbetriebnahme Anfang Q3 2027 Straßensanierung B173 und Autobahnbauarbeiten mussten priorisiert werden |
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Mohorn |
Baustand: im Bau (Förderprojekt), eigenwirtschaftliche Lückenschluss ab Q3 2026 (Nachtragsprojekt vom Sommer 2025) Inbetriebnahme: Ende Q3 bis Q4 2027 B173 – Tiefbauverbindung bis an die Ortsausgänge fertiggestellt, Nebenstraßen alle Tiefbauarbeiten fertiggestellt |
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Braunsdorf |
Baustand: zu 95% Tiefbau abgeschlossen, Straße Alte Gärtnerei weiterhin offen aufgrund der geplanten Strom Mitverlegung – Fertigstellung Herbst 2026 Inbetriebnahme: Anfang Q3 2026 Glasfaserverlegearbeiten in Anschlussobjekten wurden durchgeführt |
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Grumbach |
Baustand: Tiefbau laufend Inbetriebnahme: Q2 – Q3 2027, etappenweise Glasfaserverlegearbeiten in Anschlussobjekten werden durchgeführt |
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Kleinopitz |
Baustand: Tiefbau um den Ortsteil abgeschlossen, flächendeckender Tiefbau ab Sommer 2026 Inbetriebnahme: Ende Q2 2027 Strom Mitverlegungen bei flächendeckendem Tiefbau |
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Kesselsdorf |
Baustand: Tiefbau Strom Mitverlegungen ab Q2 2026 Inbetriebnahme: Gewerbegebiet 30.06.2026 Restliche Grundstücke neben Gewerbegebiet nachfolgend im Q3 bis Q4 2026 Baustand: letzte Tiefbau und Glasfaseranschlussarbeiten werden in den Gebäuden durchgeführt |
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Helbigsdorf |
Baustand: Tiefbau-Arbeiten zu 80% abgeschlossen Inbetriebnahme: zu Q2 2027 Finalisierung der Glasfaseranschlussarbeiten in Helbigsdorf Verbindungsstraße zwischen Helbigsdorf - Herzogswalde in Sommerferien 2026 realisiert |
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Kaufbach |
Baustand: flächendeckende Tiefbauarbeiten ab Q2 2026 inkl. Strom Mitverlegungen Inbetriebnahme: Q4 2026 |
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Limbach |
Baustand: Tiefbau-Arbeiten zu 90% abgeschlossen Inbetriebnahme: Q2 2027 |
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Stadt Wilsdruff |
Baustand: Tiefbaubeginn ab Q3 2026 Inbetriebnahme: Ende Q2/Q3 2027 Erdgas-Baumaßnahme Freiberger Allee am Ortsausgang noch offen |
Mit dem symbolischen Spatenstich am 18.Oktober 2023 am Lokschuppen Mohorn, durch Herrn Dr. Brinkmann (Vorstandsvorsitzender SachsenEnergie AG), Herrn Schaller (Geschäftsführer SachsenGigaBit GmbH), Herrn Landrat Geisler, Herrn Bürgermeister Rother, Herrn Lehmann (Referatsleiter SMWA) und Herrn Paschold (Regionalleitung PwC) (v.l.n.r.) wurde der Auftakt für die Baumaßnahmen, im Zuge des durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge organisierten geförderten Breitbandausbaus der „Weißen Flecken“, durchgeführt. Insgesamt circa 2.850 Kilometer Glasfaserkabel sollen in den 19 teilnehmenden Kommunen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verlegt werden. Bis Ende des 1. Quartals 2026 sollen in Wilsdruff, als erste der 19 Kommunen, für rund 1.300 Haushalte und 300 Unternehmen, die superschnellen Glasfaseranschlüsse (FTTH) bereitgestellt werden. Das Gewerbegebiet Kesselsdorf soll bereits Ende Q3 2025 geschaltet werden. Die Maßnahmen werden in folgenden Ortsteilen erfolgen: Birkenhain, Braunsdorf, Grumbach, Grund, Helbigsdorf, Herzogswalde, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn sowie Wilsdruff.
Für die Finanzierung der Maßnahme konnten 61,4 Millionen Euro Bundesfördermittel und 30,7 Millionen Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert werden, die verbleibenden 10 Prozent Eigenanteil finanziert der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Die Adressen, welche im Rahmen des Projektes ausgebaut werden, können auf dem Geoinformationssystem (Gis) des Landratsamtes unter:
https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=2RhLWqvn
adressgenau nachvollzogen werden. Vereinzelt kann es zu Abweichungen kommen, je nachdem, wie der endgültige Trassenverlauf in Abstimmung mit dem Planungsbüro festgelegt wird. Dabei kann es auch zu einer Aufnahme zusätzlicher Adressen kommen.
Die Adresspunkte des geförderten Projektes können grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt werden:
1. „Weiße Flecken“ (Auf der Karte weiß dargestellt)
Diese Adressen sind Ziel des Förderprojektes, es konnte zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens durch sämtliche Telekommunikationsunternehmen keine Internetversorgung über 30 Mbit/s erreicht werden. Der Anschluss wird sich für den Grundstückseigentümer auch ohne Vertragsabschluss bei der SachsenEnergie AG kostenfrei gestalten.
2. Vortriebsadressen (Auf der Karte gelb dargestellt)
Diese Adressen liegen entlang der Ausbautrasse zu den „Weißen Flecken“ und werden mit ausgebaut. Für den Hausanschluss müssen keine Gebühren gezahlt werden, sofern ein Vertrag über ein Glasfaserprodukt mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bei der SachsenEnergie AG abgeschlossen wird.
3. „Weiße Flecken“ in Beantragung (Auf der Karte rot dargestellt)
Für die „Weißen Flecken“ in Beantragung hat die Landkreisverwaltung den bereits gestellten Fördermittelantrag noch einmal erweitert. Sollte dieser Fördermittelantrag bewilligt werden, werden auch diese Adressen einen kostenfreien Anschluss erhalten können. Zusätzlich wird es für die an der Trasse gelegenen Häuser zu den neuen „Weißen Flecken“ auch die Möglichkeit des Anschlusses als Vortriebsadresse (Nr. 2) geben.
Breitbandausbau in der Kernstadt
Für die Gemarkung Wilsdruff selbst wird die Erschließung der „Weißen Flecken“ mit im Zuge der Ausbaumaßnahmen Telekom durchgeführt, die dadurch angeschlossenen Haushalte erhalten aber dennoch einen geförderten Breitbandanschluss. Die Vortriebsadressen entfallen aufgrund des flächendeckenden Ausbaus der Telekom.
Weitere Informationen
Bei Fragen können Sie sich gern an die Stadtverwaltung unter Tel.: 035204 463100 oder an die Ansprechpartner der Landkreisverwaltung:
Frau Franziska Jäpel und Frau Kati Zuber
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Bereich Landrat
Stabsstelle Breitband
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon:
03501 515 1504 o. 03501 515 1503
E-Mail:
info-breitband@landratsamt-pirna.de
wenden.
Zur Ergänzung des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schließt SachsenEnergie, in Zusammenarbeit mit ihrem Tochterunternehmen SachsenGigaBit, in den Wilsdruffer Ortsteilen Grumbach, Kesseldorf, Kleinopitz und Mohorn bis Ende 2026 rund 1.900 Haushalte und 200 Unternehmen eigenwirtschaftlich an das schnelle Glasfasernetz an. Nach dem Ausbau stehen Privathaushalten und Gewerbebetrieben Übertragungsraten von bis zu 1.000 MBit/s zur Verfügung.
Für die Ortsteile Grumbach, Kesselsdorf, Kleinopitz und Mohorn bedeutet der eigenwirtschaftliche Ausbau in Ergänzung des geförderten Breitbandausbaus eine beinahe Kompletterschließung aller Adressen innerhalb des obenstehenden Polygons.
Der Breitbandausbau soll in den genannten Ortsteilen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Alle Eigentümer, die an das Glasfasernetz angeschlossen werden können, sollten bereits ein personalisiertes Anschreiben erhalten haben oder erhalten dieses in den kommenden Wochen. Dem Anschreiben wird ein „Auftrag zur Errichtung eines Breitbandanschlusses“ beiliegen.
Voraussetzung für einen Anschluss an das schnelle Glasfasernetz ist der Abschluss eines sogenannten „Auftrag zur Errichtung eines Breitbandanschlusses“ zwischen Grundstückseigentümern und SachsenEnergie. Dieser erlaubt SachsenEnergie und den von ihr beauftragten Firmen, die notwendigen Tiefbau- und Anschlussarbeiten auf dem Grundstück durchzuführen
Wenn der Vertrag vom Grundstückseigentümer nicht unterzeichnet wird, wird der Hausanschluss nur bis zur Grundstücksgrenze vorbereitet.
Die Kosten für einen Hausanschluss werden sich voraussichtlich auf 800,00€ belaufen, alternativ kann ein Produktvertag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Fragen zu Tarifen und Wechselservice beantwortet der Kundenservice von SachsenEnergie unter 0800 5075500 (Mo. – Fr. 8:00 – 20:00 Uhr, Sa. 8:00 – 18:00 Uhr). Weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie auf der Projektwebseite: www.sachsenenergie.de/glasfaser-wilsdruff