Öffentliche Auslegungen / Beteiligungsverfahren
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach EU-Umgebungslärmrichtlinien

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes 2024 (Entwurf)

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni 2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes findet in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis 9. August 2024 in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt (Zimmer 3.11 Bauamt, 2.OG), Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, während folgender Öffnungszeiten statt:

Montag:         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:       nach Vereinbarung

Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:         8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich  oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan 2024 unberücksichtigt bleiben.

Parallel dazu können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplanes hier einsehen: Lärmaktionsplan 2024 


 

Auskunft erteilt:
Birgit Zohles
Adresse:
Nossener Straße  20, 01723 Wilsdruff
Telefon:
035204 463-311
Hinweise:
Vergaben, Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung