Schulen
Schulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028

 Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) sind Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021), von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch in einer Grundschule im zuständigen Schulbezirk anzumelden.

 Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.

 Die Anmeldung an den Grundschulen der Stadt Wilsdruff findet im Sekretariat der jeweiligen Grundschule im zuständigen Schulbezirk statt.

  • Grundschule Mohorn, Schulberg 10, 01723 Wilsdruff, OT Mohorn

Dienstag, 25. August 2026, von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie am Mittwoch, 26. August 2026, von 08:00 bis 12:00 Uhr

Es wird um Beachtung der Anmeldeformalitäten auf der Website der Grundschule Mohorn www.gsmohorn.de gebeten.

  • Grundschule Oberhermsdorf, Hauptstraße 24, 01737 Wilsdruff, OT Oberhermsdorf

Dienstag, 1. September 2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Donnerstag, 3. September 2026, von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

  • Grundschule Wilsdruff, Nossener Straße 21 a, 01723 Wilsdruff

Donnerstag, 20. August 2026, von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie am Freitag, 21. August 2026, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Zu den jeweiligen Schulbezirken gehören folgende Ortsteile:

  • Grundschulbezirk Mohorn:

Blankenstein, Grund, Helbigsdorf, Herzogswalde und Mohorn

  • Grundschulbezirk Oberhermsdorf:

Braunsdorf, Kesselsdorf, Kleinopitz und Oberhermsdorf

  • Grundschulbezirk Wilsdruff:

Birkenhain, Grumbach, Kaufbach, Limbach und Stadt Wilsdruff

Dies gilt auch für die Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt wurden bzw. vorzeitig eingeschult werden sollen. 

Zur Anmeldung sind

  • die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes
  • der Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten
  • der Sorgerechtsnachweis bei unverheirateten Erziehungsberechtigten
  • der Nachweis der Masernimmunität

vorzulegen.

Bei der Anmeldung ist die Teilnahme des Kindes nicht erforderlich.

 Alle Eltern und sonstige Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind in ihrem entsprechenden Schulbezirk anzumelden.

Bitte beachten: Eltern, die ihr Kind an einer freien Schule anmelden wollen, müssen trotzdem eine Anzeige an der staatlichen Schule (Stammschule im Schulbezirk) vornehmen.

NEU: Digitale Grundschulanmeldung

 Das Kultusministerium eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

WICHTIG: Die digitale Anmeldung ersetzt nicht den persönlichen Kontakt zur Schule. Ein Gespräch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bleibt weiterhin vorgesehen.

Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de übermittelt werden.

Die Stadt Wilsdruff zählt vier Grundschulen, eine Oberschule und ein Gymnasium. Das Stadtgebiet wird in drei Grundschulbezirke eingeteilt: Mohorn, Oberhermsdorf und Wilsdruff.