Sirenensignale im Freistaat Sachsen

Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen und großräumigen Gefährdungslagen ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Im Freistaat Sachsen erfolgt dies unter anderem durch den flächendeckenden Einsatz Sirenen. Folgende sachsenweit gültigen Signale gibt es:

1. Signalprobe

    1 Ton von 12 Sekunden Dauer (jeden Mittwoch um 15:00 Uhr)

Sirene Signalprobe.jpg

2. Feueralarm

    3 Töne von jeweils 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause

Sirene Feueralarm.jpg

3. Warnung vor einer Gefahr

    6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause 

Sirene Warnung vor Gefahr.jpg

Verhaltensregeln

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen.

  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen.

  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger.

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau.

  • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig. Fassen Sie sich kurz. Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen.

  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern. – Schnelle Hilfe braucht freie Wege.

     

    Zusätzlich zur Alarmierung per Sirene sind die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wilsdruff mit Funkmeldeempfängern ausgestattet, auch Piepser genannt. Auf diesem kleinen Gerät können die Einsatzkräfte direkt die Einsatzart, den Einsatzort sowie das Einsatzstichwort ablesen. Im Stadtgebiet Wilsdruff erfolgt in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein „stiller Alarm“. Das heißt, die Alarmierung erfolgt ausschließlich über die persönlichen Funkmeldeempfänger und nicht durch Sirenen.