Die Standesbeamten beurkunden alle in der Stadt Wilsdruff und deren Ortsteile eingetretenen Geburten und Sterbefälle. Geburten und Sterbefälle, die im Ausland stattfanden, können, wenn der Wohnsitz Wilsdruff ist, hier auf Antrag nachbeurkundet werden. Namenserteilungen und Einbenennungen für Kinder sowie Vaterschaftsanerkennungen können ebenfalls beurkundet werden. Für erlittene Fehlgeburten besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung nach der Personenstandsverordnung.