In der Stadtverwaltung gehen regelmäßig Anfragen zur Entsorgung von toten (Haus-) Tieren ein. Meist wurden die Tierkörper oder Teile davon durch aufmerksame Bürger im Wald, am Wegesrand oder anderen entlegenen Stellen in der Natur aufgefunden.
Insbesondere für Heim- und Hobbytierhalter gelten daher die nachfolgenden Hinweise auf die Möglichkeiten für die Entsorgung von
Heimtieren (z. B. Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Ziervögel und -fische, Schlangen und Echsen)
sonstigen Haustieren (alle anderen vom Menschen gehaltenen Tiere):
Schlachtabfällen:
fremden oder herrenlosen Körpern von Wildtieren (z. B. Füchse, Marder), Hunden und Katzen:
Wild, wenn es keine Anzeichen auf Seuchen gibt oder die Behörde es nicht anders bestimmt hat, unterliegt nicht dem tierischen Nebenproduktebeseitigungsrecht. Bei toten oder verletzten Wildtieren muss ein jagdausübungsberechtigter Jäger informiert werden. Sollte der Jäger sich das Tier nicht aneignen, ist der Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig und kann es auf seinem Grundstück vergraben, wenn es kein Wasserschutzgebiet ist oder keine Anzeichen auf Seuchen gibt.
Kontakt TBA Sachsen:
Auftragsannahme (von 00:00 – 24:00 Uhr)
Telefon: 035249 735-0
Telefax: 035249 735-25
E-Mail: auftragsannahme@tba-sachsen.de
Für die Abholung und Entsorgung von toten Tieren und Tierkörperteilen werden durch die TBA Sachsen Gebühren erhoben. Eine Liste von zugelassenen Verarbeitungsbetrieben für K3-Material und von Tierfriedhöfen ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht.
http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/TierischeNebenprodukte/nebenprodukte_node.html)
Bei Fragen können sich Bürger im Landratsamt Pirna an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter Tel. 03501 515-2400 wenden.