Entsorgung von Tierkörpern (Kadaver) und Tierkörperteilen

In der Stadtverwaltung gehen regelmäßig Anfragen zur Entsorgung von toten (Haus-) Tieren ein. Meist wurden die Tierkörper oder Teile davon durch aufmerksame Bürger im Wald, am Wegesrand oder anderen entlegenen Stellen in der Natur aufgefunden.

Insbesondere für Heim- und Hobbytierhalter gelten daher die nachfolgenden Hinweise auf die Möglichkeiten für die Entsorgung von

Heimtieren (z. B. Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Ziervögel und -fische, Schlangen und Echsen)

  • Diese sind grundsätzlich in der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Sachsen, Staudaer Weg 1, 01561 Priestewitz, OT Lenz, zu entsorgen. Die Tiere können montags bis freitags, von 07:00 bis 16:00 Uhr, direkt in Lenz abgegeben oder jederzeit zur Abholung angemeldet werden (Kontakt s. u.).
  • Des Weiteren können Heimtiere auf dafür registrierten Plätzen begraben oder in einem zugelassenen Tierkrematorium eingeäschert werden. In Sachsen gibt es derzeit 21 genehmigte Tierfriedhöfe.
  • Ausnahmsweise dürfen einzelne Körper von Heimtieren auf dem eigenen Grundstück des Tierbesitzers vergraben werden, sofern dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Die Tiere dürfen dabei nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen, sollten nicht direkt an der Grenze zum Nachbarn und müssen so vergraben werden, dass sie mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sind.

sonstigen Haustieren (alle anderen vom Menschen gehaltenen Tiere):

  • Diese sind ausschließlich in der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen. Ein Vergraben ist nicht zulässig!

Schlachtabfällen:

  • Bestimmte Teile von Rindern, Schafen und Ziegen zählen zum sogenannten Spezifizierten Risikomaterial (SRM), welches zwingend in der TBA Sachsen zu entsorgen ist. Auch dieses Material kann direkt nach Lenz gebracht oder zur Abholung angemeldet werden.
  • Sonstige Schlachtabfälle von Tieren, die im Rahmen einer Hausschlachtung vom Fleischbeschautierarzt als tauglich für den menschlichen Verzehr beurteilt wurden, können in einem dafür zugelassenen Betrieb für K3-Material oder ebenfalls in der TBA Lenz verarbeitet werden.
  • Schlachtabfälle von Haustieren dürfen auf keinen Fall in die Biotonne, vergraben oder in der Natur entsorgt werden!

fremden oder herrenlosen Körpern von Wildtieren (z. B. Füchse, Marder), Hunden und Katzen:

  • Wild, wenn es keine Anzeichen auf Seuchen gibt oder die Behörde es nicht anders bestimmt hat, unterliegt nicht dem tierischen Nebenproduktebeseitigungsrecht. Bei toten oder verletzten Wildtieren muss ein jagdausübungsberechtigter Jäger informiert werden. Sollte der Jäger sich das Tier nicht aneignen, ist der Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig und kann es auf seinem Grundstück vergraben, wenn es kein Wasserschutzgebiet ist oder keine Anzeichen auf Seuchen gibt.

 

Kontakt TBA Sachsen:

Auftragsannahme (von 00:00 – 24:00 Uhr)

Telefon: 035249 735-0

Telefax: 035249 735-25

E-Mail: auftragsannahme@tba-sachsen.de

 

Für die Abholung und Entsorgung von toten Tieren und Tierkörperteilen werden durch die TBA Sachsen Gebühren erhoben. Eine Liste von zugelassenen Verarbeitungsbetrieben für K3-Material und von Tierfriedhöfen ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht.

http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/TierischeNebenprodukte/nebenprodukte_node.html)

Bei Fragen können sich Bürger im Landratsamt Pirna an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter Tel. 03501 515-2400 wenden.